FMA sperrt "AutoBank" zu - Spareinlagen fast zur Gänze gesichert
Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung untersagt - Zu wenig
Eigenkapital - 107 Mio. von 109 Mio. Einlagen durch
Einlagensicherung abgedeckt, die holt sich Geld später zurück
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
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Die schon länger mit Finanzierungsproblemen
kämpfende Wiener "AutoBank" muss mit sofortiger Wirkung ihren
Geschäftsbetrieb einstellen. Die Fortführung ist ihr am Freitag von
der Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid untersagt worden. Die 109
Mio. Euro an Spareinlagen sind fast zur Gänze durch die
Einlagensicherung abgedeckt. Grund für die behördliche Maßnahme war
das Unterschreiten bestimmter Eigenkapital-Grenzen, selbst das
Anfangskapital wurde unterschritten.
Von den 109 Mio. Euro an Spareinlagen bei der AutoBank sind 107
Mio. durch die Einlagensicherung abgedeckt. Bei dieser können Sparer
ihr Geld zurückverlangen. Die Einlagensicherung muss binnen zehn
Arbeitstagen Beträge von bis zu 100.000 Euro pro physischer Person
auszahlen. 50 Mio. Euro der Einlagen sind ohnedies täglich fällige
Gelder, 49 Mio. Euro Termingelder. Die Einlagensicherung kann sich
die vorfinanzierten Beträge später zurückholen, aus einer Verwertung
oder einer Insolvenz. Die Chancen stehen gut, dass die Einrichtung
die vorgestreckten Gelder großteils oder zur Gänze zurückbekommen
könnte, heißt es in informierten Kreisen.
Ausgelöst wurde der Einlagensicherungsfall, weil wegen der
Untersagung des Geschäftsbetriebs für das Institut mit zuletzt rund
30 Mitarbeitern eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten
Einlagen resultiert, also keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen
oder Überweisungen mehr möglich sind.
Die Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H (ESA) arbeitet bereits
mit der AutoBank eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlungen
in den nächsten Tagen zu organisieren, heißt es. In Ausnahmefällen
werden auch höhere Beträge erstattet, bis zu 500.000 Euro, etwa wenn
Gelder aus einer Abfertigung, der Auszahlung einer
Versicherungsleistung oder aus einer Transaktion einer privat
genutzten Wohnimmobilie stammen - sofern die Beträge nicht schon
länger als zwölf Monate lang im Institut gelegen sind.
Die Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann, die schon bisher
durch einen FMA-Bescheid von August 2020 nach dem Banken-Sanierungs-
und Abwicklungs-Gesetz (BaSAG) als vorläufige Verwalterin eingesetzt
war, ist nun laut Bankwesengesetz (BWG) zur Regierungskommissärin
der AutoBank bestellt worden. Demzufolge muss der Vorstand sich von
Rebmann künftig alles genehmigen lassen, bisher war sie dem Vorstand
nur beigestellt.
Die AutoBank hatte seit Jänner eine Selbstabwicklung geplant, die
ist aus Sicht der FMA aber gescheitert. Am 29. Jänner hatte eine
außerordentliche Aktionärsversammlung der AutoBank AG den Abbau der
Bankgeschäfte binnen 18 bis 24 Monaten mit anschließender
Rückstellung der Bankenkonzession beschlossen. Allerdings vermissten
die Aufseher einen nachhaltigen Abwicklungsplan. Und es gelang der
Bank auch kein Verkauf wesentlicher Forderungspakete. Da parallel
zur Einstellung des Neugeschäfts die Kosten nicht deutlich genug
sanken, hätte das fehlende Eigenkapital anders abgedeckt werden
müssen. Für Garantien oder ein Nachschießen gab es bei den deutschen
Eigentümerfamilien keine Bereitschaft. Eine Insolvenz ist jedoch
nicht unausweichlich, das Institut soll eine beachtliche
Cash-Position haben, die eine Selbstabwicklung ermöglichen könnte.
(Forts. mögl.) sp
ISIN AT0000A0K1J1
WEB http://www.fma.gv.at
http://www.autobank.at
ISIN IE00BYTBXV33
WEB http://www.ryanair.com
https://www.laudamotion.com