BTV St. - Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien - Wirksamkeit

BTV ST.

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EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) – Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien - Wirksamkeit



Unter Bezugnahme auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Juni 2021 gibt die BTV bekannt, dass mit Eintragung der Satzungsänderung in § 4 der Satzung der BTV im Firmenbuch voraussichtlich am 19. Juni 2021 die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625538 in Stamm-Stückaktien der BTV im Verhältnis 1:1 wirksam wird.

Die Umwandlung resultiert aus dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss der BTV-Aktionäre vom 16. Juni 2021 und dem in der Versammlung der Vorzugsaktionäre ebenfalls vom 16. Juni 2021 gefassten zustimmenden Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre. Durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien erlischt das damit verbundene Recht auf eine nachzuzahlende Mindestdividende (Vorzug). Dafür erlangen die Aktien Stimmrechte.

Voraussichtlich ab dem 21. Juni 2021 notieren daher die BTV-Vorzugs-Stückaktien nicht mehr als Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625538 an der Wiener Börse, sondern als Stamm-Stückaktien der BTV am geregelten Markt der Wiener Börse unter der ISIN AT0000625504 der Stamm-Stückaktien der BTV.



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