AutoBank - AutoBank Aktiengesellschaft prüft aktuellen Bescheid der FMA

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AutoBank Aktiengesellschaft prüft aktuellen Bescheid der FMA


Informationspflichten werden selbstverständlich eingehalten

Die AutoBank Aktiengesellschaft ist sich ihrer aktuellen Situation bewusst: „Wir arbeiten stets eng abgestimmt mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zusammen. Unser voller Fokus gilt der Aufstockung des Kernkapitals“, so der Vorstand der AutoBank.

Im August 2020 hat die FMA der AutoBank eine ausgewiesene Expertin als vorläufige Verwalterin zur Seite gestellt, die seitdem bei allen wesentlichen Meetings dabei und in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden ist. So auch bei der letzten Aufsichtsratssitzung am 18. Dezember 2020, bei der es zum Wechsel an der Spitze des Aufsichtsorgans der AutoBank kam: Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Eduard Unzeitig wechselte in die zweite Reihe und fungiert ab sofort als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Frank Nörenberg gewählt, der bereits seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrates ist.

Derartige Veränderungen im Aufsichtsrat sind der FMA laut § 28a BWG binnen zwei Wochen zur Kenntnis zu bringen. Diese Frist endet am 4. Jänner 2021 und wird von Seiten der AutoBank selbstverständlich eingehalten werden.

Der nun vorliegende Bescheid der FMA geht jedoch weiter und verlangt das völlige Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus dem Aufsichtsrat der AutoBank binnen acht Wochen. Mediale Berichterstattungen, in denen behauptet wird, dass die AutoBank diese Mitteilung an die FMA bereits erstatten hätte müssen oder dass Mitteilungspflichten gegenüber der FMA nicht eingehalten worden sein sollen, sind daher aus Sicht der AutoBank nicht nachvollziehbar: „Wir haben uns in diesem Fall nichts vorzuwerfen. Der aktuelle Bescheid der Aufsicht hat mit der Informationspflicht bezüglich des neuen AR-Vorsitzenden nichts zu tun. Die vorgeschriebene Mitteilung zum Wechsel an der Spitze des Aufsichtsrates der Bank wird selbstverständlich fristgerecht erfolgen. Den nun vorliegenden Bescheid gilt es zu prüfen und die weiteren Schritte ordnungsgemäß vorzubereiten“, so der Vorstand der AutoBank abschließend.



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