AutoBank - Autobank erhält neue Auflagen von der FMA

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Autobank erhält neue Auflagen von der FMA


Nach Absprung eines zweiten potenziellen Investors - Bank muss bald mehr Kapital aufstellen, sonst droht Abwicklung



Der Autobank läuft langsam die Zeit davon. Nachdem jüngst ein zweiter potenzieller Investor für die ums Überleben kämpfende Bank abgesprungen ist, hat die FMA der Bank nun neue Auflagen erteilt. Um die gesetzlichen Mindestkapitalerfordernisse auch weiterhin erfüllen zu können, muss die Autobank eine Kapitalerhöhung durchführen - notfalls müssen dabei die Aktionäre selbst einzahlen. Sollte sie das innerhalb der auferlegten Fristen nicht schaffen, droht die Abwicklung.
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Über die Frühinterventionsmaßnahme der Finanzmarktaufsicht (FMA) informierte die Autobank am Freitag in einer Aussendung. In dieser heißt es, dass die Geschäftsleiter zunächst bis zum 29. Jänner 2021 Zeit haben, um eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Auf dieser müsse eine Kapitalerhöhung beschlossen werden, und zwar in Höhe von mindestens 12,8 Mio. Euro.

Umzusetzen sei die Kapitalerhöhung in zwei Tranchen: Bis zum 31. Mai 2021 müssten zumindest 8,3 Mio. Euro aufgebracht werden, für die zweite Tranche in Höhe von 4,5 Mio. Euro ist dann bis längstens 31. Jänner 2022 Zeit.

Sollte es keinen externen Investor geben, müsse das Kapital erforderlichenfalls von den bestehenden Aktionären bereitgestellt werden, heißt es in der Aussendung weiter. Laut Autobank werde trotz des jüngsten Absprungs eines zweiten potenziellen Investors derzeit noch Gespräche mit einem weiteren Investor geführt.

Sollte die Bank die Fristen für die Kapitalerhöhung nicht einhalten und in Folge die Mindestkapitalerfordernisse in Zukunft nicht erfüllen können, droht die Abwicklung. In der Mitteilung der Bank heißt es außerdem, dass im Falle einer Ablehnung der Kapitalerhöhung auf der Hauptversammlung der Geschäftsgegenstand in der Satzung auf "geordnete Abwicklung der Bankgeschäfte und anschließende Zurücklegung der Konzession gemäß§ 7 Abs. 3 BWG" geändert werde.

Die Autobank wolle den Bescheid der FMA zu den Auflagen nun prüfen und eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Sie weist aber auch darauf hin, das die Bank die Mindestkapitalerfordernisse derzeit einhalte.

(Schluss) bel/phs

 ISIN  AT0000A0K1J1
 WEB   http://www.fma.gv.at
       http://www.autobank.at



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