Autobank erhält neue Auflagen von der FMA
Nach Absprung eines zweiten potenziellen Investors - Bank muss
bald mehr Kapital aufstellen, sonst droht Abwicklung
Der Autobank läuft langsam die Zeit davon. Nachdem
jüngst ein zweiter potenzieller Investor für die ums Überleben
kämpfende Bank abgesprungen ist, hat die FMA der Bank nun neue
Auflagen erteilt. Um die gesetzlichen Mindestkapitalerfordernisse
auch weiterhin erfüllen zu können, muss die Autobank eine
Kapitalerhöhung durchführen - notfalls müssen dabei die Aktionäre
selbst einzahlen. Sollte sie das innerhalb der auferlegten Fristen
nicht schaffen, droht die Abwicklung.Über die Frühinterventionsmaßnahme der Finanzmarktaufsicht (FMA)
informierte die Autobank am Freitag in einer Aussendung. In dieser
heißt es, dass die Geschäftsleiter zunächst bis zum 29. Jänner 2021
Zeit haben, um eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Auf dieser müsse eine Kapitalerhöhung beschlossen werden, und zwar
in Höhe von mindestens 12,8 Mio. Euro.
Umzusetzen sei die Kapitalerhöhung in zwei Tranchen: Bis zum 31.
Mai 2021 müssten zumindest 8,3 Mio. Euro aufgebracht werden, für die
zweite Tranche in Höhe von 4,5 Mio. Euro ist dann bis längstens 31.
Jänner 2022 Zeit.
Sollte es keinen externen Investor geben, müsse das Kapital
erforderlichenfalls von den bestehenden Aktionären bereitgestellt
werden, heißt es in der Aussendung weiter. Laut Autobank werde trotz
des jüngsten Absprungs eines zweiten potenziellen Investors derzeit
noch Gespräche mit einem weiteren Investor geführt.
Sollte die Bank die Fristen für die Kapitalerhöhung nicht
einhalten und in Folge die Mindestkapitalerfordernisse in Zukunft
nicht erfüllen können, droht die Abwicklung. In der Mitteilung der
Bank heißt es außerdem, dass im Falle einer Ablehnung der
Kapitalerhöhung auf der Hauptversammlung der Geschäftsgegenstand in
der Satzung auf "geordnete Abwicklung der Bankgeschäfte und
anschließende Zurücklegung der Konzession gemäß§ 7 Abs. 3 BWG"
geändert werde.
Die Autobank wolle den Bescheid der FMA zu den Auflagen nun
prüfen und eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Sie
weist aber auch darauf hin, das die Bank die
Mindestkapitalerfordernisse derzeit einhalte.
(Schluss) bel/phs
ISIN AT0000A0K1J1
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