Eurofighter 2 - OLG sah nicht ausreichende Ermittlungsergebnisse

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Eurofighter 2 - OLG sah nicht ausreichende Ermittlungsergebnisse


Peschorn äußert Kritik, aber "Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren sind"



Die Einstellung erfolgte mit der Begründung, dass von den österreichischen Anklagebehörden im bisherigen dreieinhalbjährigen Ermittlungsverfahren der begründete Verdacht des Betrugs an der Republik Österreich nicht durch ausreichende eigene Ermittlungsergebnisse soweit dargestellt werden konnte, dass eine Fortsetzung der strafbehördlichen Ermittlungen gerechtfertigt wäre.

Der Präsident der Finanzprokuratur, der das Verfahren für die Republik geleitet hat, zeigte für die Einstellung der Ermittlungen kein Verständnis. Diese lasse sich "nicht mit den Entscheidungen der deutschen und US-amerikanischen Strafbehörden und dem Bericht des Verfahrensrichters im 2019 beendeten Eurofighter-Untersuchungsausschuss in Einklang bringen". Aber "Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren sind", so Peschorn.

Er habe heute Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien unterrichtet. Die Finanzprokuratur wurde von der Ministerin beauftragt, gemeinsam mit den Experten des Ressorts die Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien ergeben, umfassend zu analysieren.

(Schluss) pm/bei

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