Eurofighter 2 - OLG sah nicht ausreichende Ermittlungsergebnisse
Peschorn äußert Kritik, aber "Gerichtsentscheidungen schaffen
Tatsachen, die zu akzeptieren sind"
Die Einstellung erfolgte mit der
Begründung, dass von den österreichischen Anklagebehörden im
bisherigen dreieinhalbjährigen Ermittlungsverfahren der begründete
Verdacht des Betrugs an der Republik Österreich nicht durch
ausreichende eigene Ermittlungsergebnisse soweit dargestellt werden
konnte, dass eine Fortsetzung der strafbehördlichen Ermittlungen
gerechtfertigt wäre.Der Präsident der Finanzprokuratur, der das Verfahren für die
Republik geleitet hat, zeigte für die Einstellung der Ermittlungen
kein Verständnis. Diese lasse sich "nicht mit den Entscheidungen der
deutschen und US-amerikanischen Strafbehörden und dem Bericht des
Verfahrensrichters im 2019 beendeten
Eurofighter-Untersuchungsausschuss in Einklang bringen". Aber
"Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren
sind", so Peschorn.
Er habe heute Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) über
die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien unterrichtet. Die
Finanzprokuratur wurde von der Ministerin beauftragt, gemeinsam mit
den Experten des Ressorts die Konsequenzen, die sich aus der
Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien ergeben, umfassend zu
analysieren.
(Schluss) pm/bei
ISIN NL0000235190
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