Österreich - Fiskalrat erwartet hohes Budgetdefizit 2020 infolge der Corona-Krise; deutliche Verbesserung der Fiskalposition 2021

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Fiskalrat erwartet hohes Budgetdefizit 2020 infolge der Corona-Krise; deutliche Verbesserung der Fiskalposition 2021



Der Fiskalrat (FISK) erwartet in seiner aktuellen Prognose einen budgetären Gesamteffekt der COVID-19-Pandemie von etwa 37 Mrd EUR im Jahr 2020 infolge des „Corona-Hilfspakets“ und des massiven Wirtschaftseinbruchs. Aus dem erheblichen Ausgabenanstieg und einem Einnahmenrückgang resultiert ein Budgetdefizit von 9,4% des BIP und ein sprunghafter Anstieg der Staatsverschuldung um 12 Prozentpunkte auf 82,4% des BIP im Jahr 2020. Durch das Auslaufen temporär wirksamer COVID-19-Maßnahmen und der erwarteten wirtschaftlichen Erholung rechnet der Fiskalrat im Jahr 2021 mit einer deutlichen Verringerung des Budgetdefizits auf 3,0% des BIP. Aufgrund der gegenwärtig vorherrschenden außergewöhnlichen Umstände ziehen diese fiskalischen Entwicklungen keine Verfahrensschritte oder Sanktionen im Rahmen der europäischen Fiskalregeln nach sich.

Laut aktueller Prognose des FISK verschlechtert sich der Finanzierungssaldo im Jahr 2020 COVID-19 bedingt auf –9,4% des BIP (2019: +0,7% des BIP), v. a. durch den beträchtlichen Anstieg der Subventionen und monetären Sozialleistungen sowie aufgrund des starken Rückgangs der Einkommen- und Vermögenssteuern. Im Jahr 2021 rechnet der FISK mit einem Finanzierungssaldo in Höhe von –3,0% des BIP. Die deutliche Verbesserung ist vorrangig auf das Auslaufen temporärer COVID-Maßnahmen zu-rückzuführen. Die Schuldenquote Österreichs steigt laut FISK-Prognose 2020 vorwiegend bedingt durch das hohe Primärdefizit (8% des BIP), aber auch durch den Einbruch des Bruttoinlandsprodukts auf 82,4% des BIP (2019: 70,4% des BIP). Primär infolge des wieder zunehmenden Wirtschaftswachstums geht die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2021– trotz eines Primärdefizits von 1,8% – auf 81,8% zurück.

Das „Corona-Hilfspaket“ der Bundesregierung umfasst neben der Soforthilfe, dem Corona-Hilfsfonds und der Corona-Kurzarbeit auch Steuerstundungen und Vorauszahlungsherabsetzungen. Zusammen mit den ebenfalls enthaltenen Garantien und Haftungen ergibt sich ein vorgesehenes Gesamtvolumen von 38 Mrd EUR. Einige dieser Maßnahmen führen aber nur zum Teil oder gar nicht zu einer Veränderung des Finanzierungssaldos. Für das Jahr 2020 erwartet der FISK eine diskretionäre und großteils ausgabenseitige Erhöhung des Defizits um 26,8 Mrd EUR durch die COVID-19-Maßnahmen. Der prognostizierte Defiziteffekt des wirtschaftlichen Einbruchs, der vorrangig einnahmenseitig wirkt, beträgt nach Einschätzung des FISK 10,4 Mrd EUR. Die besonderen und präzedenzlosen gegenwärtigen Rahmenbedingungen bewirken eine hohe Prognoseunsicherheit bezüglich der zu erwartenden fiskalischen Effekte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme der COVID-Maßnahmen als auch auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Österreichs.

Vor diesem herausfordernden Hintergrund formuliert der Fiskalrat folgende Empfehlungen:

• Erhöhung der Schuldenquote im Jahr 2020 zulassen, nachhaltige Staatsfinanzen durch strukturelle Reformen absichern: Mit dem starken Anstieg von Budgetdefizit und Staatsschulden trägt der Staatshaushalt wesentlich zur Bewältigung der COVID-Folgen und zur Stabilisierung der Wirtschaft bei. Das außerordentlich niedrige Zinsniveau für Staatsanleihen verringert die Budgetbelastung durch den Anstieg der Staatsschulden deutlich. Um mittel- bis langfristig wieder budgetäre Risikopuffer aufzubauen, sollten langjährig geforderte strukturelle Reformvorhaben, v. a. bezüglich Staatsreform, Abgabensystem, Förderwesen, nachhaltiger Ausgestaltung und Finanzierung der Lang-zeitpflege oder Stärkung der Nachhaltigkeit des österreichischen Pensionssystems, zügig umgesetzt werden. Daraus könnten zugleich wichtige Impulse zur langfristigen Erhöhung des Potenzialwachstums und der Resilienz der heimischen Wirtschaft generiert werden.

• Fokus der wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf Stärkung des Arbeitsmarkts infolge der besonderen budgetären und gesellschaftspolitischen Bedeutung richten: Auch vor dem Hintergrund der großen budgetären Bedeutung der Entwicklung des Arbeitsmarktes begrüßt der FISK die von der Regierung getroffenen Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit. „Der Fortbestand der heimischen Unternehmen und der Arbeitsplätze durch Stärkung der Liquidität, des Eigenkapitals sowie der gesamtstaatlichen Nachfrage ist das Gebot der Stunde“, hält der geschäftsführende Vizepräsident des Fiskalrates, Dr. Franz Rudorfer, fest. Vermittlung und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS sollten weiter ausgebaut werden, um Dequalifizierung und Beschränkungen des Produktionspotenzials zu vermeiden. Dabei sollten den Maßnahmen zugunsten von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen besonderes Augenmerk gelten. Ein geordneter Ausstieg aus diesen krisenbedingt gesetzten, befristeten Maßnahmen sollte nach Krisenende gut vorbereitet vorgenommen werden.

• „Grüne“ Investitionen zur Konjunkturbelebung und Senkung der CO2-Emissionen nutzen: Geeignete Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen sollen rasch umgesetzt werden, um die nationalen und internationalen Klimaziele erreichen zu können. Um den bestmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, bietet sich insbesondere eine Forcierung jener öffentlichen Investitionen an, die eine besonders hohe „Doppeldividende“ bringen (z. B. rasche Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans sowie von Projekten des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs, thermische Gebäudesanierungen, Ausbau der E-Mobilität und des Radverkehrs), die zugleich konjunkturstimulierende Effekte mit möglichst regional ausgewogener Wirkung erzielen, das heimische Wachstumspotenzial nachhaltig erhöhen sowie die Ökologisierung der Volkswirtschaft vorantreiben.

Die Ausführungen basieren auf dem „Bericht über die Einhaltung der Fiskalregeln 2019 bis 2021“ des Fiskalrates, der gemeinsam mit einer ausführlicheren Darstellung der Empfehlungen auf der Website des FISK unter www.fiskalrat.at verfügbar ist.




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