Österreich - Indexierung der Familienbeihilfe ins Ausland seit 1. Jänner 2019

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Bundesministerin Bogner-Strauß: Anpassung an Lebenshaltungskosten bringt mehr Gerechtigkeit


Indexierung der Familienbeihilfe ins Ausland seit 1. Jänner 2019

„Mit der Indexierung der Familienbeihilfe werden alle Kinder unabhängig von deren Staatsbürgerschaft gleich behandelt“, erklärt Juliane Bogner-Strauß, Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, anlässlich der mit 1. Jänner 2019 in Kraft getretenen Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. „Die Familienbeihilfe ist weder ein Gehaltsbestandteil noch eine Versicherungsleistung. Sie ist eine Sozialleistung, die Familien mit Kindern dort zugutekommen soll, wo die Kinder leben. Klar ist, dass die Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern unterschiedlich hoch sind. Daher ist die Anpassung an die Lebenshaltungskosten nachvollziehbar, sozial und gerecht“, so Bogner-Strauß.

Basis für die Berechnung sind die vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten, vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU. Allein im Jahr 2017 wurden 253 Millionen Euro für rund 125.000 Kinder in der EU, dem EWR und der Schweiz ausbezahlt. Ein Beispiel: Bekam eine slowakischen Pflegerin bisher 172 Euro monatlich, sind es seit Jahresbeginn 110 Euro pro Monat, wenn ihre Kinder in der Slowakei leben. Das ist immer noch ein Vielfaches von dem, was in der Slowakei ausbezahlt wird: Dort beträgt die die monatliche Leistung für ein Kind rund 24 Euro pro Monat. Durch die Indexierung der Familienbeihilfe rechnet die Bundesregierung mit einer Reduktion von Transferleistungen in der Höhe von rund 100 Millionen Euro pro Jahr.




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