EuGH verurteilt Österreich wegen Direktvergabe an Staatsdruckerei
Verstoß gegen EU-Vergabebestimmungen
Der Europäische Gerichtshof hat Österreich
wegen der Direktvergabe öffentlicher Aufträge für Ausweise und
amtliche Dokumente an die private Staatsdruckerei verurteilt.
Österreich habe gegen EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher
Aufträge verstoßen, urteilten die Luxemburger EU-Richter am
Dienstag.Der Verstoß gegen EU-Recht sei erfolgt, indem Österreich
Dienstleistungsaufträge über die Herstellung von Reisepässen mit
Chips, Notpässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen,
Führerscheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen
im Chipkartenformat ohne vorherige Ausschreibung auf Ebene der
Europäischen Union unmittelbar an die Österreichische
Staatsdruckerei GmbH vergeben habe und indem Österreich nationale
Vorschriften beibehalten habe, nach denen die öffentlichen
Auftraggeber diese Dienstleistungsaufträge ohne vorherige
Ausschreibung auf EU-Ebene unmittelbar an diese Gesellschaft
vergeben müssen.
Damit gibt der EU-Gerichtshof der EU-Kommission in dem
Rechtsstreit (C-187/16) weitgehend Recht. Österreich habe nicht
nachgewiesen, dass wesentliche Sicherheitsinteressen im Rahmen einer
Ausschreibung nicht gewahrt werden könnten. Weder das Argument, dass
Druckaufträge für die amtlichen Dokumente zentralisiert durch ein
einziges Unternehmen ausgeführt werden müssten, noch das Argument
wirksamer Verwaltungskontrollen, das Argument der
Versorgungssicherheit oder das Argument der Sicherstellung der
Vertrauenswürdigkeit des Auftragnehmers könnten greifen.
Lediglich in einem Punkt wiesen die EU-Richter die Klage der
EU-Kommission ab. Der Druck von Pyrotechnik-Ausweisen liege in
seinem geschätzten Wert deutlich unterhalb der Schwellenwerte, so
dass keine Verpflichtung zur Ausschreibung bestehe.
(Schluss) ths/jep/cri
ISIN AT00000OESD0
WEB http://www.staatsdruckerei.at
http://curia.europa.eu/