Streit um Villen-Deal auch bei Hauptversammlung der Linz Textil AG
Minderheitsaktionäre kamen mit kritischen Anträgen nicht durch
Der Streit um einen Villen-Deal ist auch in der
Hauptversammlung der börsenotierten Linz Textil AG am Mittwoch in
Linz fortgesetzt worden. Minderheitsaktionäre stellten eine Reihe
von kritischen Anträgen - unter anderem die Abberufung des
Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Schneider - kamen damit aber nicht
durch.Der Kauf einer Villa durch die Linz Textil als Dienstwohnung für
den bis 31. Dezember 2016 im Amt befindlichen Vorstandsvorsitzenden
Dionys Lehner, deren Sanierung und der spätere Verkauf an seine
Familie sorgt bei den Minderheitsaktionären bereits seit längerem
für Unmut. Dem Unternehmen sei ein Schaden von über einer Mio. Euro
entstanden, argumentieren sie. Dem widersprach Lehner: Die
Transaktion habe "materiell klare Vorteile für Linz Textil
gebracht". Die Minderheitsaktionäre verlangten in der
Hauptversammlung im Mai 2016 eine Sonderprüfung, Lehner konterte mit
einem eigenen derartigen Antrag.
Der aktuelle Vorstand der Gesellschaft las aus dem inzwischen
vorliegenden Prüfbericht ab, es bestünde keine Veranlassung,
bilanzielle Maßnahmen zu setzen. Auf der Tagesordnung der
Hauptversammlung stand der Vorschlag, den Bericht zur Kenntnis zu
nehmen. Die Minderheitsaktionäre stellten ergänzend den Antrag auf
Abberufung von Schneider. Unter Berufung auf den Bericht werfen sie
ihm und anderen schwerwiegende Pflichtverletzungen zum Nachteil der
Gesellschaft vor. Die Diskussion über das Thema beherrschte einen
Großteil der Hauptversammlung, die um 10.30 Uhr begann.
Bei den Abstimmungen, die erst gegen Ende der nach 17.00 Uhr
ununterbrochen dauernden Versammlung erfolgten, konnten sie sich
allerdings nicht durchsetzen. Der Antrag auf Kenntnisnahme des
Prüfberichtes wurde mit fast 90 Prozent beschlossen. Gegen dieses
Ergebnis legten sie Widerspruch ein. Auch die Anträge, die
Gesellschaft solle Schadenersatzansprüche gegen Lehner, seine Frau
und andere gerichtlich geltend machen, Strafanzeige wegen Untreue
erstatten und sich als Privatbeteiligte anschließen blieb in der
Minderheit. Auch gegen diese Entscheidung wurde Widerspruch erhoben
und ein Minderheitsverlangen mit dem selben Inhalt des Antrages
erhoben. Dazu wurden sie rechtlich belehrt, dass sie dann das Risiko
eingehen, die Prozesskosten selbst tragen zu müssen und ihre Aktien
bis zum Ende des Verfahrens - es kann Jahre dauern - behalten zu
müssen.
Gegen die mehrheitliche Entlastung von einzelnen Mitgliedern des
Vorstandes und des gesamten Aufsichtsrates legten die
Minderheitsaktionäre ebenso Widerspruch ein wie gegen die Wahl von
Dionys Lehner in den Aufsichtsrat. Der von ihnen nominierte Kandidat
für das künftig fünf Personen umfassende Aufsichtsratsgremium wurde
nicht gewählt. Es setzten sich Johanna Katharina Jetschgo und
Michael Schneditz-Bolfras durch. Anton Schneider und Andreas Gassner
verbleiben weiterhin im Aufsichtsrat.
(Schluss) zie/ggr
ISIN AT0000723606
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