Diskussion um Villenkauf und -Verkauf bei der Linz Textil
Anwalt von Minderheitsaktionären fordert Sonderprüfung -
Vorstand: Alles rechtens
Der Kauf einer Villa, deren Sanierung durch die
börsenotierte Linz Textil und der spätere Verkauf an die Familie des
Vorstandsvorsitzenden Dionys Lehner sorgt für Diskussionen. Der
Anwalt von Minderheitsaktionären fordert eine Sonderprüfung des
Geschäftes. Der Vorstand kontert, alles sei rechtens. Das berichtet
das "WirtschaftsBlatt" in seiner Mittwoch-Ausgabe.Der Wiener Anwalt Ingo Kapsch verweist im Namen seiner Mandanten,
die mehr als 5 Prozent des Grundkapitals besitzen, in einem Antrag
auf Sonderprüfung an die Hauptversammlung am 11. Mai darauf, dass
die Villa einer Pensionistin von der Linz Textil AG 2009 für 780.000
Euro abgekauft worden sei. Danach habe das Unternehmen fast eine
Mio. Euro in die Renovierung gesteckt. 2011 sei die Liegenschaft um
fast 990.000 Euro an die Frau von Lehner verkauft worden. Der
Vorstandsdirektor habe sich ein Wohnrecht in der Immobilie einräumen
lassen, seine Kinder seien dem Kaufvertrag beigetreten. Daraus
ergebe sich ein rechnerischer Verlust für das Unternehmen von
zumindest 790.000 Euro.
2012 kam das Thema bei einer Hauptversammlung schon einmal aufs
Tapet - damals sei nur kurz von einer Dienstwohnung die Rede
gewesen. Es bestehe laut Antrag der Verdacht, es könnte ein Verstoß
gegen das Verbot verdeckter Gewinnausschüttungen und
Einlagenrückgewähr vorliegen. Kapsch hatte bereits im Vorjahr
Aktionäre der Linz Textil im Zusammenhang mit einer
Auseinandersetzung um die Gewinnverwendung beziehungsweise der
Auszahlung einer hohen Dividende vertreten.
Lehner kündigte der Zeitung an, er werde bei der Hauptversammlung
alle Zusammenhänge aufklären, aus rechtlichen Gründen aber nicht
davor. Jedoch: "Wir begrüßen die Prüfung, weil dann ist die
Diskussion endlich weg." An seinem oder dem Vorgehen seiner Familie
gebe es nichts zu kritisieren, der Geschäftsvorgang sei rechtens
gewesen. Auf ihrer Homepage stellt die Firma fest, der
Liegenschaftsverkauf sei deshalb erfolgt, weil dies als die für die
Gesellschaft insgesamt vorteilhafteste Variante angesehen wurde.
"Zur Ermittlung des Kaufpreises wurden zwei unabhängige, externe
Immobiliengutachter beauftragt, womit die Transaktion auch
fremdüblich durchgeführt wurde und von einem Verstoß gegen das
Verbot der Einlagenrückgewähr ... schon deshalb keine Rede sein
kann."
(Schluss) zie/ver
ISIN AT0000723606
WEB http://www.linz-textil.at