Schaumweinsteuer für VfGH nicht verfassungswidrig
Schlumberger über VfGH-Entscheid enttäuscht
Das von Sektherstellern scharf kritisierte
Schaumweinsteuergesetz ist vom Verfassungsgerichtshofs (VfGH) als
nicht verfassungswidrig beurteilt worden. Die Anträge wurden
abgewiesen, hieß es vom VfGH auf APA-Anfrage.Das Bundesfinanzgericht hatte die im Vorjahr wiedereingeführte
Sektsteuer für verfassungswidrig eingestuft und dem
Verfassungsgerichtshof empfohlen, die Steuer aufzuheben. Das
Finanzgericht war der Ansicht, dass es nicht angemessen und
verhältnismäßig ist, eine spezielle Steuer auf Schaumwein einzuheben
und etwa Prosecco und Frizzante davon unberührt zu lassen. Damit
liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und ein
unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit vor.
Der heimische Sekthersteller Schlumberger zeigte sich einer
ersten Reaktion enttäuscht über den VfGH-Entscheid. "Dieses Urteil
ist zwar nicht verständlich, aber in einem Rechtsstaat zu
akzeptieren. Dies ändert aber nichts an der Fehlwirkung dieses
Schaumweinsteuergesetzes zu Lasten der heimischen Betriebe", so
Schlumberger-Chef Eduard Kranebitter in einer Aussendung. Der
Schlumberger-Österreich-Umsatz reduzierte sich 2014/15 von 148 auf
114 Mio. Euro. Laut Kranebitter hängt das praktisch ausschließlich
mit der im März 2014 wiedereingeführten Sektsteuer zusammen.
Dem heimischen Finanzministerium zufolge hat der Fiskus mit der
Schaumweinsteuer im Vorjahr statt der ursprünglich vorgesehenen 35
nur 6 Mio. Euro eingenommen.
(Forts. mögl.) cri/kan
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