EU hat neuen Abbauplan für ÖVAG genehmigt, Staats-PS-Tilgung bis 2023
Volksbanken-Verbund kann "langfristig ohne weitere staatliche
Unterstützung rentabel sein" - Keine Beihilfebedenken Brüssels
- Zahlungsplan für Rückführung der Staats-PS in der alten ÖVAG
Die EU-Kommission hat den geänderten
Umstrukturierungsplan für die Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG)
und den Volksbanken-Verbund genehmigt. Der Plan sei mit den
EU-Beihilfevorschriften vereinbar, erklärte die EU-Kommission am
Donnerstag in Brüssel. Die Volksbankengruppe bekommt auch viel Zeit,
die noch offenen 300 Mio. Euro an Bundes-Partizipationskapital zu
tilgen: Bis 2023.Bei der teilstaatlichen ÖVAG geht es um die Abwicklung. Die
bisherige Bank geht in einer Bad Bank (Immigon) auf, die
Spitzeninstitutsfunktion wandert jetzt im Juli in die Volksbank
Wien-Baden.
Die Kommission stellte laut einer Pressemitteilung fest, dass
nach dem Restrukturierungsplan eine grundlegende Umstrukturierung
des Volksbanken-Verbunds erfolgt, "sodass dieser langfristig ohne
weitere staatliche Unterstützung rentabel sein kann".
Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan musste geändert werden,
weil die Europäische Zentralbank (EZB) voriges Jahr bei einer
Bankenbewertung (Stresstest, Bilanzchecks) eine Kapitallücke von 856
Mio. Euro festgestellt hatte.
Im Juni hatte Österreich Änderungen an dem Umbauplan für die ÖVAG
angemeldet. Zu diesen Änderungen zählten laut EU-Kommission auch
öffentliche Zuwendungen für die ÖVAG. Angesichts der Kapitallücke -
die der Bund nicht mehr stopfen wollte - hatten die ÖVAG und die
Primärbanken einen tiefgreifenden Umbau des Volksbanken-Verbunds
beschlossen. Am 3. Juli 2015 werden nun die Kernfunktionen der ÖVAG
auf die Volksbank Wien-Baden, die größte der Primärbanken des
Verbunds, übertragen. Zugleich werden die verbleibenden
Vermögenswerte des Non-Core-Segments der ÖVAG aus dem Verbund
ausgegliedert und unter dem Namen "Immigon" abgewickelt. Die ÖVAG
wird ihre Banklizenz abgeben, sodass "Immigon" nicht mehr den
Eigenmittelanforderungen für Banken unterliegt.
Die Primärbanken des Verbundes fusionieren zu zehn größeren
Instituten, um Synergien zu schaffen, und werden "künftig
unbeschränkt für Verbindlichkeiten des Verbundes bzw. der neuen
Zentralorganisation haften. Somit ist der Verbund als
wirtschaftlicher Nachfolger der ÖVAG fortan als Empfänger der
staatlichen Beihilfe zu betrachten, die 2012 der ÖVAG gewährt
wurde", teilte die EU-Kommission in der Aussendung heute mit.
Die EU-Kommission kam nach eigenen Angaben zu dem Schluss, dass
der neue Umstrukturierungsplan es dem als kleinere und
konzentriertere Gruppe neu organisierten Volksbanken-Verbund
ermögliche, "langfristig wieder rentabel zu wirtschaften, ohne dass
frisches staatliches Kapital erforderlich sein wird".
Nach dem Beihilfebeschluss von 2012 war die ÖVAG verpflichtet,
das verbleibende staatliche Partizipationskapital in Höhe von 300
Mio. Euro zurückzuzahlen, um Wettbewerbsverzerrungen abzumildern. Da
ÖVAG/Immigon abgewickelt werde, habe Österreich stattdessen
zugesagt, in den neuen Umstrukturierungsplan einen Zahlungsplan
aufzunehmen, dem zufolge der Verbund den geschuldeten Betrag in
Tranchen bis Ende 2023 zurückzahlen wird, erklärte die
EU-Kommission.
(Schluss) ths/jep/rf/phs
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