Paradiso-Prozess: Kulterer & Co. vom Untreue-Vorwurf freigesprochen
Schöffensenat sah Vorwurf des Anklägers nicht erhärtet -
Schuldsprüche für die Söhne von Ernst Fuchs wegen
Gläubigerbeeinträchtigung
Im Paradiso-Prozess sind am Dienstagabend
am Landesgericht Klagenfurt alle sieben Angeklagten vom Vorwurf der
Untreue freigesprochen worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von
Richterin Ute Lambauer sah den Vorwurf von Staatsanwalt Andreas Höbl
als nicht erhärtet an. Lediglich die beiden Söhne des Malers Ernst
Fuchs wurden wegen grober Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
verurteilt.Der Werber Gernot Rumpold, die Ex-Hypo-Vorstände Wolfgang
Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander sowie ein
Ex-Hypo-Prokurist und zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs waren
beschuldigt worden, im Zusammenhang mit einem Kredit in der Höhe von
7,5 Mio. Euro für einen geplanten, aber nie realisierten Wiener
Kunstpark Untreue begangen haben. Davon wurden sie nun
freigesprochen. Die Söhne von Ernst Fuchs erhielten jeweils drei
Monate bedingt wegen der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen,
in diesem Punkt hatten sich die beiden auch schuldig bekannt.
(Schluss/folgt Zus.) mu/mfw/gru
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