Wiener Bim-Auftrag - Verwaltungsgericht erörterte Siemens-Einspruch
Unterlegenes Unternehmen zweifelt an Barrierefreiheit des
Siegermodells von Bombardier - Verhandlung noch am Laufen
Das Verwaltungsgericht hat sich am
Donnerstag mit dem 562 Mio. Euro schweren Straßenbahn-Großauftrag
der Wiener Linien befasst. Der Zuschlag erging an Bombardier,
Konkurrent Siemens meldete rechtlichen Einspruch an. Als einer der
wesentlichen Aspekte wurde vorerst u.a. die Frage der
Barrierefreiheit erörtert. Die Verhandlung war gegen Mittag noch am
Laufen.Kurz zum Hintergrund: Die Wiener Linien hatten Bombardier Anfang
Dezember 2014 den Zuschlag über gut 150 neue Niederflurstraßenbahnen
erteilt. Siemens hatte sich mit einem weiterentwickelten Modell des
ULF - also jenes Zuges, der bereits in Wien unterwegs ist -
ebenfalls beworben, ging aber leer aus. Das wollte das Unternehmen
nicht hinnehmen und kündigte an, Einspruch gegen die
Auftragserteilung zu erheben und damit eine Neuausschreibung zu
erzwingen.
Der Dreiersenat unter Vorsitz von Richterin Marion Lettner musste
sich heute mit jeder Menge technischer Details und Normen
beschäftigen. Am Vormittag ging es vorrangig um das Thema
Barrierefreiheit, das Berichterstatter Albert Oppel als "zentralen
Punkt der Beschwerde" bezeichnete. Die Siemens-Anwälte meldeten
gegenüber dem Senat Zweifel an, ob das "Flexity"-Modell von
Bombardier die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien überhaupt
erfüllt bzw. ob die eingereichten Fahrzeugpläne technisch umgesetzt
werden können.
Konkret geht es um Niveauunterschiede zwischen der Einstiegshöhe
und dem Boden im Inneren des Fahrzeugs. Diese Rampen dürfen im
Hinblick etwa auf Rollstuhlfahrer nicht zu steil sein. "Unsere
Experten sind skeptisch, dass das, was von der Gegenseite angeboten
wurde, auch realisierbar ist", so Siemens-Sprecher Walter
Sattlberger zur APA. Kritisch beäugt man bei Siemens auch die
Ausgestaltung der Rollstuhlplätze. Von Anwaltsseite wollte man dazu
mit Verweis auf ein noch laufendes und dazu hochsensibles Verfahren
vorerst keine Stellungnahme abgeben.
Das Richtertrio ließ sich daraufhin die Machbarkeit der
"Flexity"-Pläne von Bombardier-Vertretern erklären - allerdings
unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um Betriebsgeheimnisse wahren
zu können. Oppel bezeichnete die Ausführungen im Anschluss gegenüber
allen wieder im Gerichtssaal Anwesenden als "nachvollziehbar und
argumentierbar".
Bombardier-Sprecherin Karin Schwarz versicherte gegenüber der
APA, dass man die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien "zu 100
Prozent erfüllt" habe und die Wiener "Flexity"-Variante "zu 100
Prozent umsetzbar" sei.
Wiener-Linien-Sprecher Dominik Gries wies darauf hin, dass ein
barrierefreies Fahrzeug ausgeschrieben worden sei: "Beide Angebote
wurden unter Hinzuziehung von externen Experten intensiv geprüft -
auch auf ihre Plausibilität."
Ob die Verhandlung mit dem heutigen Termin bereits zu Ende
geführt werden kann, war zu Mittag noch nicht absehbar. Sollte es
eine Entscheidung geben, steht zudem noch nicht fest, ob diese
bereits unmittelbar danach auch bekanntgegeben wird, da das Ergebnis
der Beratungen des Senats mündlich oder - zu einem späteren
Zeitpunkt - schriftlich verkündet werden können.
(Forts.) rie/mac/kre
ISIN DE0007236101 CA0977512007
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