EZB-Anleihenkäufe entsprechen prinzipiell EU-Vertrag - EuGH-Gutachten
Zentralbank muss Käufe gut begründen
Die Europäische Zentralbank (EZB)
darf nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof
grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein entsprechendes Programm der
Notenbank sei rechtmäßig, schrieb der einflussreiche Gutachter am
Mittwoch (Rechtssache C-62/14) in Luxemburg. Voraussetzung sei, dass
die EZB solche Käufe gut begründe und diese verhältnismäßig seien.Konkret ging es um den EZB-Beschluss von 2012, notfalls
unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese
zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses
OMT-Programm nicht genutzt. Ein Urteil wird im Herbst erwartet, das
Gutachten gilt als Vorentscheidung.
(Schluss) pro/cs
WEB http://curia.europa.eu/
http://www.ecb.int