FMA billigte 29 Prospekte und 44 Nachträge
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA billigte im 2. Quartal 2014 29 Prospekte. Dadurch
wurde es den Emittenten ermöglicht, ein maximales Volumen von rund € 54,5 Mrd. zu begeben
(Q2 2013: € 21,3 Mrd.). Zudem wurden 44 Nachträge genehmigt, ein Billigungsverfahren wurde
seitens des Emittenten zurückgezogen und somit eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres
wurden 29 Prospekte und 11 Nachträge genehmigt, ein Billigungsverfahren wurde eingestellt.
Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht über das 2. Quartal der
österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.
Zwischen 1. April und 30. Juni wurden Prospekte von 23 Emittenten gebilligt (Q2 2013: 22). Dabei
zeigte sich folgende Verteilung auf die verschiedenen Emittentenkategorien: IPOs,
Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q2 2014: 3, Q2 2013: 2), Wohnbaubanken (Q2 2014: 3,
Q2 2013: 3), Basisprospekte (Q2 2014: 16, Q2 2013: 15) und Anleihen (Q2 2014: 1, Q2 2013: 2).
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen
EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale
Behörde. Im 2. Quartal 2014 wurden der FMA von Schwesterbehörden 136 Prospekte (Q2
2013:183) und 332 Nachträge (Q2 2013: 799) notifiziert. Die FMA notifizierte zwölf Prospekte (Q2
2013: 15) und 31 Nachträge (Q2 2013: 3).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal 2014
zwei Verwaltungsstrafen (Q2 2013: 2), und brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein
(Q2 2013: 0).
Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter
http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/aufsicht-ueber-
kapitalmarktprospekte.html