FMA veröffentlicht marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
die Ergebnisse der Erhebung 2014 der marktüblichen Entgelte und
Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken
gemäß § 75 Abs. 8 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) auf ihrer
Website veröffentlicht. Erhoben wurden die Daten wie gesetzlich
vorgeschrieben von der Interessenvertretung der Finanzdienstleister,
dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich
(WKO).
Die Erhebung hat unter anderem Entgelte innerhalb folgender
Bandbreiten als marktüblich festgestellt:
- Wertpapierunternehmen verrechnen üblicherweise als
Beratungshonorar Euro 150 bis Euro 250 pro Stunde oder 0,5% bis 1 %
des veranlagten Vermögens per anno. Erfolgsabhängige Vergütungen per
anno liegen bei 10% bis 20% des Erfolgs in einem bestimmten Zeitraum.
Produktabhängige Vermittlungsgebühren werden in der Regel nicht
verlangt, ansonsten liegen sie zwischen 2,6% bis 5,25% der
veranlagten Summe, aber alternativ zum Ausgabeaufschlag.
- Emittenten von Finanzprodukten mit hohem Risiko verrechnen
üblicherweise einen Ausgabeaufschlag zwischen 2% und 5,25% des
gekauften Volumens; bei Finanzprodukten mit mittlerem Risiko einen
Ausgabeaufschlag zwischen 1,5% und 5%; bei Produkten mit niedrigem
Risiko liegt er zwischen 1% und 3%.Â
- Depotbanken verrechnen Depotgebühren von 0,1% bis 0,5% des
veranlagten Vermögens per anno; Spesen und Transaktionsgebühren
liegen zwischen 0,2% und 0,8% der Transaktionshöhe.Â
Die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten der Entgelte sollen
Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen als
Orientierungshilfe dienen. Anbieter müssen ihre Kunden auf die
Veröffentlichung der FMA hinweisen, können jedoch auch davon
abweichende Entgelte verrechnen.Â
Alle erhobenen marktüblichen Entgelte finden Sie auf der
FMA-Website unter dem Link:
http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/wertpapiere/marktuebliche-entgelte.html