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Finanzdienstleister setzten sich beim Verwaltungsgerichtshof durch
Fachverbandsobmann Göltl: "Erster angefochtener Kostenbescheid der Finanzmarktaufsicht vom VwGH aufgehoben - weitere werden wohl folgen"
 "Der erste angefochtene Kostenbescheid der
Finanzmarktaufsicht wurde jetzt aufgehoben. Weitere werden wohl
folgen", weiß Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands
Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zu
berichten. Im Oktober 2013 haben knapp 20 der größten
Wertpapierunternehmen in einer konsolidierten Aktion des Fachverbands
Finanzdienstleister die Kostenbescheide der österreichischen
Finanzmarktaufsicht (FMA) höchstgerichtlich bekämpft. Jetzt hat der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dieser Ansicht Recht gegeben und den
ersten Bescheid unter anderem mit folgender Begründung aufgehoben:
Bei der nicht als rechtswidrig erkannten analogen Anwendung der
Vorschriften des FMABG, insbesondere des § 19, auf die Bildung der
Subrechnungskreise ist aber zu berücksichtigen, dass die Parameter
der direkten bzw indirekten Kosten für die Kostenpflichtigen in der
Begründung des Bescheids dargestellt werden müssen. Eine derartige
Begründung ist den angefochtenen Bescheiden aber nicht zu entnehmen,
weil nicht alle Beträge, die der Ermittlung des Kostenbeitrags zu
Grunde zu legen waren, offengelegt wurden.
Fachverbandsobmann Göltl zeigt sich überzeugt, "dass eine
Offenlegung der Beträge unsere Argumentation, dass die
Wertpapierunternehmen Kosten tragen müssen, die ihnen eigentlich
nicht zurechenbar sind, stützen wird. Die Finanzierung der
Finanzmarktaufsicht wird der jetzigen Situation nicht mehr gerecht.
Der Fachverband Finanzdienstleister hat mehrere Konzepte vorgelegt,
um die rechtlichen Grundlagen zu reparieren und ruft den Gesetzgeber
auf, jetzt rasch zu reagieren. Wir stehen bereit, um eine Neuordnung
unter Einbeziehung aller Betroffenen offen zu diskutieren."Â
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