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"profil": Spar erleidet Schlappe vor OGH
Oberster Gerichtshof entschied zugunsten Bundeswettbewerbsbehörde
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat der Oberste Gerichtshof in zwei
Verfahren zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und dem
Handelskonzern Spar zugunsten der Wettbewerbshüter entschieden.
In der einen Causa ging es um die Erweiterung einer
Hausdurchsuchung vom Spar-Standort Maria Saal auf die Salzburger
Unternehmensstandorte. Spar hielt das für nicht zulässig, das Gericht
schon. Weil die Vorstände der betroffenen Unternehmen ident seien,
hätten sie "vom ursprünglichen Hausdurchsuchungsbefehl zurechenbar
Kenntnis" gehabt. "Es bedurfte im angefochtenen Beschluss keiner
weiteren oder wiederholenden Begründung der Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung", schreibt das Höchstgericht
in seiner Begründung.
Zweiter Streitpunkt waren die bei einer Hausdurchsuchung durch die
BWB beschlagnahmten Unterlagen. Spar ließ sie versiegeln, die
Wettbewerbshüter konnten keine Einsicht nehmen. Nun hat der OGH
entschieden, dass für die Unterlagen kein Versiegelungsgrund
vorliege. "Bisher gab es in solchen Fällen in der Judikatur keine
Leitlinien. Deshalb haben wir immer Rechtsmittel eingelegt", meint
Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. "Nun ist das geklärt."
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