Head N.V. - HEAD NV gibt ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt

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HEAD NV gibt ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt



Head NV (VSX: HEAD; U.S. OTC: HEDYY.PK) ("Head" oder "Gesellschaft"), ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von Sportartikeln, gab heute ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien zu einem Preis von EUR 1,60 pro Aktie bekannt.

Während des Angebotsprozesses zum bedingten Angebot haben viele Aktionäre ihr Interesse am Verkauf ihrer Aktien bekundet und Head möchte weiterhin Aktien kaufen. Da jedoch die benötigte Anzahl an Aktien von 19.214.042 nicht erreicht wurde, legt Head ein unbedingtes Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien zu einem Preis von EUR 1,60 pro Aktie.

Einige Aktionäre, die mehr als zehn Millionen der ausstehenden Aktien der Gesellschaft halten, haben erklärt, dieses unbedingte Angebot annehmen zu wollen.

Das unbedingte Angebot beginnt am 31. März 2014 und ist bis einschließlich zum 17. April 2014, 17.00 Uhr CET gültig und wird von Head nicht verlängert oder abgeändert. Die Depotbank wird die Annahmeerklärungen für das unbedingte Angebot an die Zahl- und Einreichstelle spätestens bis 22. April 2014, 16.00 Uhr CET weiterleiten.

Die Zahlung des Kaufpreises durch die Zahl- und Einreichstelle an die Verkäufer wird an folgenden Terminen stattfinden: 4. April 2014, 11. April 2014 und 24. April 2014. Alle Annahmeerklärungen für das unbedingte Angebot werden am erstmöglichen Zahlungstermin nach Erhalt durch die Zahl- und Einreichstelle ausbezahlt.

Head wird die Anzahl der erhaltenen Annahmeerklärungen am 2. April 2014, am 9. April 2014 und am 17. April 2014 auf ihrer Web-Seite (www.head.com) veröffentlichen, wobei die endgültige Anzahl am 22. April 2014 veröffentlicht wird.

Sollten kaufgegenständliche Aktien angeboten werden, wird sich die Anzahl von Aktionären und die Anzahl von Aktien, die ansonsten möglicherweise öffentlich gehandelt werden, reduzieren, was sich auf die Liquidität und den Marktwert der nicht am Rückkauf beteiligten Aktien auswirken könnte. Zusätzlich könnte die Gesellschaft Maßnahmen zur Beendigung der Notierung der Aktien an der Wiener Börse in die Wege leiten, und jeder Aktionär, der sich entscheidet jetzt nicht zu verkaufen, sollte wissen, dass es danach keine Handelsplattform geben könnte, oder überhaupt irgendeine Verkaufsmöglichkeit in der Zukunft. Weitere Maßnahmen können verschiedene rechtliche Umstrukturierungsschritte sein, wie etwa Verschmelzungen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Aktienzusammenlegungen, Kapitalherabsetzungen, oder Betriebsverkäufe und deren Liquidation, ohne dass diese Aktionäre die Gelegenheit haben dafür Geld oder liquide Aktien zu erhalten. Die Aktionäre sollten auch die Möglichkeit eines Squeeze-out Verfahrens nach holländischem Recht in Betracht ziehen, wonach der Preis maßgeblich vom jetzt angebotenen Rückkaufpreis abweichen kann.

Der Rückkauf wird durch Zahlungsmittel-Reserven der Gesellschaft bedient.

Vollständige Details zum Angebot, einschließlich der Bestimmungen und Konditionen, sind im Dokument "Unbedingtes Angebot zum Rückkauf von Aktien" wiedergegeben, das auf unserer Web-Seite abgerufen werden kann. Alle in dieser Presseinformation in Fettdruck hervorgehobenen Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im "Unbedingten Angebot zum Rückkauf von Aktien".

Diese Presseinformation dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist kein Angebot Aktien von Head NV zu kaufen.

Einschränkungen

Dieses unbedingte Angebot wird nicht in oder für solche Rechtsordnungen gemacht, in denen dies rechtlich nicht erlaubt ist. Die Gesellschaft kann nicht haftbar gemacht werden für Angebote von oder für Aktionäre aus Rechtsordnungen, in denen die Legung dieses unbedingten Angebots nicht im Einklang mit den Gesetzen oder Vorschriften dieser Rechtsordnung steht, oder wo eine Registrierung oder Einreichung bei einer Aufsichtsbehörde erforderlich wäre. Personen, die Unterlagen zu diesem unbedingten Angebot erhalten haben, müssen die jeweils gültigen lokalen rechtlichen Einschränkungen beachten. Die Nichteinhaltung rechtlicher Einschränkungen kann eine Verletzung anwendbarer Gesetze und Vorschriften darstellen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für den Fall der Verletzung anwendbarer rechtlicher Einschränkungen. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei ihren unabhängigen Steuerberatern über die möglichen steuerlichen Folgen der Annahme dieses unbedingten Angebots zu erkundigen.



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