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IFO Institut bedauert Urteil zum ESM
Der Präsident des ifo Instituts, Hans-Werner
Sinn, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Euro-Rettungsschirm ESM bedauert. „Das Gericht setzt die Latte für eine
Verfassungswidrigkeit zu hoch an. Sie wird erst dann angenommen, wenn das
Haushaltrecht des Bundestages vollständig leerläuft", sagte Sinn am
Dienstag in Karlsruhe. Immerhin müsse das Bundesfinanzministerium nun aber
Einzahlungen in den ESM vorab in den Haushalt einstellen und dürfe dies
nicht im Jahresverlauf per Nachtrags- oder Nothaushalt regeln.
Das Urteil habe zum Glück auch Folgen für die geplante Bankenunion,
sagte Sinn weiter. Das Gericht lehne Leistungs-Automatismen ab. Der
Bundestag müsse jede Überweisung im Einzelfall beschließen. Die in der
Bankenunion von der EU und der EZB angestrebten Automatismen der
Unterstützung von Banken durch Mittel aus dem ESM seien damit verboten.
Außerdem müsse Deutschland laut Gericht sein Vetorecht im ESM behalten
und dürfe nach einer Erweiterung um neue ESM-Mitglieder nicht überstimmt
werden können. Dies sei ein „wichtiger Pflock, den das Gericht
eingerammt hat".
Das Gericht lehne auch eine gesamtschuldnerische Haftung für die
Einzahlungen in den ESM ab. Deutschland dürfe also nicht mit mehr Geld
einspringen, wenn andere Zahler ausfallen sollten.
Leider habe das Gericht in diesem Urteil die Bedeutung der Target-Salden
der Euro-Zentralbanken nicht erkannt. Das Gericht erklärt, die Klagen
hätten spätestens ein Jahr nach der Einrichtung des Target2-Systems im
Jahr 2007 ergehen müssen, und die Kläger hätten die Haftungsrisiken
nicht hinreichend begründet. Prof. Sinn bedauert diese Stellungnahme, weil
es nun einmal ein Faktum sei, dass die EZB die Hälfte der Geldmenge des
Eurosystems, etwa 600 Mrd. Euro, als Sonderkredite gegen schlechte
Sicherheiten für die Banken der Krisenländer zur Verfügung gestellt
habe. Das mache die Bundesbank indirekt zum größten Einzelgläubiger
dieser Banken. Mit öffentlichen Geldern müssten nun die Banken der
Krisenländer gerettet werden, um auf diese Weise das bereits verliehene
Geld zu retten. Das alles sei passiert, nachdem die Klagefrist bereits
verstrichen war.
Prof Sinn wies darauf hin, dass das Urteil zu den Rettungsversprechen der
Europäischen Zentralbank im Rahmen des OMT von der heutigen Stellungnahme
nicht berührt werde, da dieser Verfahrensteil abgespalten worden ist. Das
Gericht habe ja vor einem Monat die Vermutung geäußert, dass die
Europäische Zentralbank ihre Macht missbrauche, und mitgeteilt, es werde
den EuGH anrufen, um klären zu lassen, wie man den Machtmissbrauch
begrenzen könne.
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