Head N.V. - HEAD NV gibt die Ergebnisse zum verlängerten bedingten Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt

HEAD N.V.

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HEAD NV gibt die Ergebnisse zum verlängerten bedingten Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt



Head NV (VSX: HEAD; U.S. OTC: HEDYY.PK) ("Head" oder "Gesellschaft"), ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von Sportartikeln, gab heute bekannt, Annahmeerklärungen für 16.501.949 Aktien erhalten zu haben.

Das Angebot stand unter der Bedingung, dass Aktionäre, die insgesamt mindestens 19.214.042 Aktien halten, das Angebot während der Angebotsfrist annehmen.

Da für weniger als 19.214.042 Aktien das Angebot von den Aktionären angenommen wurde, hat die Gesellschaft entschieden, die Angebotsfrist ein letztes Mal bis 21. März 2014, 17.00 Uhr CET, zu verlängern. Die Depotbank muss bis spätestens 25. März 2014, 16.00 Uhr CET, die Annahmeerklärungen an die Zahl- und Einreichstelle weiterleiten. Sollten Aktionäre, die insgesamt mindestens 19.214.042 Aktien halten, das Angebot annehmen, wird der Kaufpreis am neuen Zahltag, dem 27. März 2014, ausgezahlt. Alle anderen Bestimmungen und Konditionen des Angebots gelten unverändert weiter.

Die Gesellschaft hat entschieden dieses Angebot ein letztes Mal zu verlängern, die Angebotsfrist wird vor dem Stichtag für Aktionäre, die bei der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft am oder um den 29. April 2014 stimmen wollen, enden.

Die Gesellschaft wird den Geschäftsbericht am oder um den 13. März 2014 veröffentlichen.

Vollständige Details zum Angebot, einschließlich der sonstigen Bestimmungen und Konditionen, sind im Dokument "Bedingtes Angebot zum Rückkauf von Aktien" wiedergegeben, das auf unserer Web-Seite abgerufen werden kann. Alle in dieser Presseinformation in Fettdruck hervorgehobenen Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im "Bedingten Angebot zum Rückkauf von Aktien" definiert.

Diese Presseinformation dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist kein Angebot Aktien von Head NV zu kaufen.

Einschränkungen

Dieses Angebot wird nicht in oder für solche Rechtsordnungen gemacht, in denen dies rechtlich nicht erlaubt ist. Die Gesellschaft kann nicht haftbar gemacht werden für Angebote von oder für Aktionäre aus Rechtsordnungen, in denen die Legung dieses Angebots nicht im Einklang mit den Gesetzen oder Vorschriften dieser Rechtsordnung steht, oder wo eine Registrierung oder Einreichung bei einer Aufsichtsbehörde erforderlich wäre. Personen, die Unterlagen zu diesem Angebot erhalten haben, müssen die jeweils gültigen lokalen rechtlichen Einschränkungen beachten. Die Nichteinhaltung rechtlicher Einschränkungen kann eine Verletzung anwendbarer Gesetze und Vorschriften darstellen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für den Fall der Verletzung anwendbarer rechtlicher Einschränkungen. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei ihren unabhängigen Steuerberatern über die möglichen steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots zu erkundigen.



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