HEAD NV gibt die Ergebnisse zum verlängerten bedingten Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt
Head NV (VSX: HEAD; U.S. OTC: HEDYY.PK) ("Head" oder
"Gesellschaft"), ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von
Sportartikeln, gab heute bekannt, Annahmeerklärungen für 16.501.949 Aktien
erhalten zu haben.
Das Angebot stand unter der Bedingung, dass Aktionäre, die insgesamt mindestens
19.214.042 Aktien halten, das Angebot während der Angebotsfrist annehmen.
Da für weniger als 19.214.042 Aktien das Angebot von den Aktionären angenommen
wurde, hat die Gesellschaft entschieden, die Angebotsfrist ein letztes Mal bis
21. März 2014, 17.00 Uhr CET, zu verlängern. Die Depotbank muss bis spätestens
25. März 2014, 16.00 Uhr CET, die Annahmeerklärungen an die Zahl- und
Einreichstelle weiterleiten. Sollten Aktionäre, die insgesamt mindestens
19.214.042 Aktien halten, das Angebot annehmen, wird der Kaufpreis am neuen
Zahltag, dem 27. März 2014, ausgezahlt. Alle anderen Bestimmungen und
Konditionen des Angebots gelten unverändert weiter.
Die Gesellschaft hat entschieden dieses Angebot ein letztes Mal zu verlängern,
die Angebotsfrist wird vor dem Stichtag für Aktionäre, die bei der
Jahreshauptversammlung der Gesellschaft am oder um den 29. April 2014 stimmen
wollen, enden.
Die Gesellschaft wird den Geschäftsbericht am oder um den 13. März 2014
veröffentlichen.
Vollständige Details zum Angebot, einschließlich der sonstigen Bestimmungen und
Konditionen, sind im Dokument "Bedingtes Angebot zum Rückkauf von Aktien"
wiedergegeben, das auf unserer Web-Seite abgerufen werden kann. Alle in dieser
Presseinformation in Fettdruck hervorgehobenen Wörter haben die gleiche
Bedeutung wie im "Bedingten Angebot zum Rückkauf von Aktien" definiert.
Diese Presseinformation dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist kein
Angebot Aktien von Head NV zu kaufen.
Einschränkungen
Dieses Angebot wird nicht in oder für solche Rechtsordnungen gemacht, in denen
dies rechtlich nicht erlaubt ist. Die Gesellschaft kann nicht haftbar gemacht
werden für Angebote von oder für Aktionäre aus Rechtsordnungen, in denen die
Legung dieses Angebots nicht im Einklang mit den Gesetzen oder Vorschriften
dieser Rechtsordnung steht, oder wo eine Registrierung oder Einreichung bei
einer Aufsichtsbehörde erforderlich wäre. Personen, die Unterlagen zu diesem
Angebot erhalten haben, müssen die jeweils gültigen lokalen rechtlichen
Einschränkungen beachten. Die Nichteinhaltung rechtlicher Einschränkungen kann
eine Verletzung anwendbarer Gesetze und Vorschriften darstellen. Die
Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für den Fall der Verletzung anwendbarer
rechtlicher Einschränkungen. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei ihren
unabhängigen Steuerberatern über die möglichen steuerlichen Folgen der Annahme
dieses Angebots zu erkundigen.