Flick Privatstiftung meldet Rechtsmittel nach Urteil im Hypo-Vorzugsaktien II-Prozess an

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Flick Privatstiftung meldet Rechtsmittel nach Urteil im Hypo-Vorzugsaktien II-Prozess an


Vorzugsaktieninvestment stellt sich für Stiftung nach wie vor als marktübliches Risikoinvestment dar - keine objektive Klärung des Sachverhalts durch das Gericht

Die Flick Privatstiftung ist heute vor dem Landesgericht Klagenfurt im Verfahren rund um Hypo-Vorzugsaktieninvestments zu einer Geldbuße in Höhe von 600.000 Euro - das entspricht in etwa der Hälfte des maximalen Strafmaßes - verurteilt worden. Als mildernd wurde insbesondere die aktive Kooperationsbereitschaft der Stiftung zur Aufklärung des Sachverhalts genannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Flick Privatstiftung wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese im Detail analysieren. Da allerdings aus Sicht der Stiftung jedenfalls keine objektive Klärung des Sachverhalts durch das Gericht stattgefunden hat, wurden bereits Rechtsmittel angemeldet. Das Vorzugsaktieninvestment stellt sich für die Stiftung nach wie vor als marktübliches Risikoinvestment dar.

Darstellung des Hintergrunds:

Die Flick Privatstiftung erwarb im Mai und Juni 2007 von der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HLH) Vorzugsaktien der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG. Als Bedingung für den Erwerb der Vorzugsaktien verlangte die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG eine Call-Option, um die Vorzugsaktien zu einem späteren Zeitpunkt (beginnend ab 2009) zum Nennbetrag wieder zurückerwerben zu können. An einer Wertsteigerung der Vorzugsaktien konnte die Flick Privatstiftung sohin nicht partizipieren (da im Wertsteigerungsfall mit der Ausübung der Call-Option zu rechnen war). Da die Vorzugsaktien nicht börsennotiert waren und sich sohin eine spätere Verwertung der Vorzugsaktien als unrealistisch darstellte, wurde eine Put-Option mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG vereinbart. Diese erlaubte es der Flick Privatstiftung, die Vorzugsaktien zum Nennbetrag an die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG zurückzuverkaufen. Die von der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG vor dem Erwerb durch die Flick Privatstiftung an die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG ausgegebenen Vorzugsaktien sahen eine Höchstdividende in Höhe von 6% bzw. 6,25% (je nach Tranche) vor. Die Flick Privatstiftung trug das Ausfallsrisiko der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG bzw. der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG; in einem Insolvenzfall bestand somit das Risiko bis zum Totalverlust des Investments. Das Risikoinvestment wurde Anfang 2009 durch Ausübung der Call-Option der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG glattgestellt. Das gesamte Investment hat sich aus Sicht der Flick Privatstiftung stets als ein marktübliches Risikoinvestment in die Hypo Alpe-Adria Gruppe mit einer risikoadäquaten Rendite dargestellt.




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