FMA-Bericht zum 4. Quartal 2013 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: Stabilisierung der Emissionstätigkeit 2013

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FMA-Bericht zum 4. Quartal 2013 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: Stabilisierung der Emissionstätigkeit 2013



Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im 4. Quartal 2013 gebilligten Prospekte lag mit elf Billigungen knapp unterhalb jener des Vergleichszeitraumes des Vorjahres (Q4 2012: 12). Mit 100 Billigungen konnte 2013 der signifikante Rückgang 2012 (76 Billigungen) wieder aufgeholt und das Niveau der Vorjahre wieder erreicht werden (2011: 104, 2010: 100, 2009: 100). Insgesamt wurde es den Emittenten im Gesamtjahr 2013 dadurch ermöglicht, ein maximales Volumen von rund Euro 71,6 Mrd. zu begeben (2012: 40,9 Mrd.). Die Zahl der gebilligten Nachträge sank im 4. Quartal 2013 im Vergleich zum Vorjahresquartal erneut, und zwar von 21 auf 18. Im Jahr 2013 waren insgesamt 62 Nachträge zu billigen - signifikant weniger als die 80 im Jahr davor (2011: 65, 2010: 48, 2009: 44). Die Zahl der eingestellten Billigungsverfahren ist weiter rückläufig, im 4. Quartal wurde kein einziges (Q4 2012: 2) eingestellt. Im Gesamtjahr 2013 wurden drei Verfahren eingestellt, 2012 waren es sechs (2011: 7, 2010: 7, 2009: 16). Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht zum 4. Quartal der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor. 

Die Zahl der Emittenten, die im 4. Quartal Prospekte zur Billigung vorlegten, stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um rund 25 Prozent auf 10. Aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Emittentenkategorien war vor allem die hohe Anzahl an Prospektbilligungen für IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte auffällig (Q4 2013: 6, Q4 2012: 2), die auch im Gesamtjahresvergleich einen starken Anstieg verzeichneten (2013: 15, 2012: 6, 2011: 9), während zugleich in der Kategorie "Wohnbaubanken" keine Billigung ausgesprochen wurde (Q4 2012: 2). Die Emittentenkategorien "Basisprospekte" und "Anleihen" blieben mit je zwei Billigungen konstant hoch wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Der Blick auf die eingehenden Notifikationen zeigt, dass sich im 4. Quartal 2013 die Anzahl mit 68 Prospekten deutlich erhöhte (Q4 2012: 39), und dass es mit 591 eingehenden notifizierten Nachträgen ebenso zu einer Steigerung im Vergleich zum 4. Quartal des Vorjahres kam (Q4 2012: 476). Insgesamt zeigte sich 2013 mit einer Anzahl von 394 ein leichter Anstieg der eingehenden Notifikationen von Prospekten verglichen mit den Jahren davor (2012: 383, 2011: 386, 2010: 377). Die Anzahl der ausgehenden Notifikationen blieb hingegen im 4. Quartal mit vier Prospekten (Q4 2012: 3) ähnlich konstant, wie die Anzahl der ausgehenden Nachträge (Q4 2013: 14, Q4 2012: 13). Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Gesamtjahresvergleich sowohl bei den notifizierten Prospekten (2013: 31, 2012: 26, 2011: 30), wie auch bei den Nachträgen (2013: 29, 2012: 34, 2011: 33) wider. 

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz hatte die FMA im 4. Quartal 2013 keine Verwaltungsstrafen zu verhängen (Q4 2012: 3), brachte jedoch vier Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein (Q4 2012: 1). Auch im Gesamtjahresvergleich lässt sich eine Zunahme an Anzeigen festmachen (2013: 10, 2012: 6), ebenso wie ein Rückgang an verhängten Verwaltungsstrafen (2013: 6, 2012: 23). 

Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/aufsicht-ueber-kapitalmarktprospekte.html




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