VKI startet Sammelklagen-Aktion in Sachen "Geschlossene Fonds"
Manche Banken gesprächsbereit, andere nicht - VKI bietet Geschädigten Teilnahme an Sammelklagen gegen sture Banken an
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet
- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK) - und in
Zusammenarbeit mit dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG sowie
dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher in Sachen
"Fehlberatungen bei geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds" eine
Sammelklagen-Aktion gegen einige österreichische Banken. Mit anderen
Banken finden parallel dazu sehr konstruktive Gespräche zu einer
außergerichtlichen Lösung statt. Mit der ERSTE Bank wurde - wie
gestern berichtet - bereits ein Vergleich erzielt.
In den Jahren ab 2002 haben insbesondere österreichische Banken
ihren langjährigen Kunden Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und
Immobilien unter der Bezeichnung "Geschlossene Fonds" vermittelt; als
"sicher und ertragreich" - oft als "Pensionsvorsorge".
Diese Beteiligungen wurden von deutschen Initiatoren - wie MPC,
HCI, Dr. Peters und anderen - für den österreichischen Markt
konzipiert und von Banken gegen Provision an die Kunden vermittelt.
Heute stehen so manche Fonds "unter Wasser" und fordern die
Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene "Ausschüttungen" zur
Abwendung einer Insolvenz zurückzuzahlen. Es wird mit Inkassobüros,
Klagen und "Zwangsvollstreckung" gedroht.
Erst durch diese "Überraschung" erkennen viele Anleger, was ihnen
da vermittelt worden war und sehen sich von den Banken in
wesentlichen Punkten falsch informiert bzw. in Irrtum geführt:
- Es wurden jährliche "Ausschüttungen" von 7 Prozent und mehr
zugesagt. Es wurde verschwiegen, dass diese "Ausschüttungen" nicht
aus den Gewinnen, sondern aus dem eingebrachten Kapital finanziert
wurden und daher von der Gesellschaft auch rückforderbar sind.
- Es wurden "Laufzeiten" von 10 oder mehr Jahren zugesagt - in
Wahrheit kann man nach dieser Frist erstmals kündigen und die
endgültige Auszahlung von Kapital zieht sich über Monate bis Jahre
hin.
- Die Modellrechnungen der Fonds zeigen - so sagen Sachverständige -
dass der prognostizierte "Erfolg" nur bei optimalen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen (wenn überhaupt) zu erzielen war;
Rahmenbedingungen, die man aber realistischer Weise so nicht hätte
annehmen dürfen. Die Banken haben diese Rechnungen entweder nicht
geprüft oder wissentlich diese Gefahren den Kunden verschwiegen.
- Die Modellrechnungen enthalten - für Sachverständige unerklärbar -
extrem hohe "Weichkosten"; das sind Ausgabenpositionen für
Vermarktung, Fremdfinanzierung, Verwaltung und ähnliches. Wer hätte
diese Fonds gezeichnet, wenn man ihm klar dargelegt hätte, dass bis
zu 21 Prozent des Kapitals für solche Kosten verpuffen?
- Es ist davon auszugehen, dass die Banken neben hohen Agios (5
Prozent) beim Kauf im Innenverhältnis auch hohe Provisionen empfangen
haben, über die sie nicht aufgeklärt haben.
- Sachverständige sehen in diesen Produkten ein "besonders hohes
Risiko" - höher als etwa bei Einzelaktien, Aktien- oder (offenen)
Immobilienfonds. Darauf und auf die Besonderheiten einer solchen
Unternehmensbeteiligung wurden die Kunden nicht hingewiesen.
Der VKI hat im Herbst 2013 - im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums - den Banken, die seinerzeit
"geschlossene" Immobilien- und Schiffsfonds vermittelt haben, im
Interesse der geschädigten Kunden Gespräche über eine
außergerichtliche Regulierung von Schadenersatzansprüchen angeboten.
Während mit einer Reihe von Instituten konstruktive Gespräche im Gang
sind (mit der ERSTE BANK wurde bereits ein Vergleich erzielt), haben
andere Banken - wie etwa nahezu alle Raiffeisen-Regional-Banken in
Niederösterreich, verschiedene Volksbanken und auch einzelne Hypo-
und Privatbanken - Gespräche über generelle Lösungen bei Abgabe eines
Verjährungsverzichtes verweigert.
Der VKI startet daher nunmehr die Aktion "Klagen gegen Banken
wegen systematischer Fehler bei der Vermittlung Geschlossener Fonds"
und bietet den rund 300 Kunden der Banken, die keine Gespräche über
eine generelle Lösung führen wollen, an, Ihre Ansprüche dem VKI zum
Inkasso abzutreten. Der VKI rechnet mit Abtretungen in Millionenhöhe.
Der VKI wird - nach nochmaligem Versuch von Verhandlungen - mit
Sammelklagen eine gerichtliche Klärung der Fälle betreiben.
Das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei - gegen Einräumung von
Erfolgsquoten - der deutsche Prozessfinanzierer FORIS AG. Der VKI
wird in den Verfahren von Rechtsanwalt Dr. Schumacher vertreten. Die
Teilnehmer tragen nur die Kosten der Sachverhaltsaufnahme durch Dr.
Schumacher und einen Anteil der Organisationskosten des VKI. Den
Hauptteil der Organisationskosten trägt das BMASK.
"Eine Reihe von Banken sind derzeit bemüht, mit uns
außergerichtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln", sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wenn aber Banken solche
Gespräche ablehnen und auch keine Verjährungsverzichte abgeben, dann
bleibt den Geschädigten kein Ausweg: Entweder man klagt die
Schadenersatzansprüche ein oder diese drohen zu verjähren."
Das Angebot des VKI wendet sich insbesondere an jene Geschädigten,
die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst nicht leisten
können oder wollen - also, ohne die Teilnahme an den Sammelklagen
ihre Ansprüche einfach durch Verjährung verlieren würden.
Heute Abend wird die Sendung "Am Schauplatz" (ORF 2, 21.05) über
die Schicksale von Menschen berichten, die durch solche
"geschlossenen Fonds" schweren Schaden erlitten haben.
Nähere Informationen zur Aktion des VKI finden sich auch auf
www.verbraucherrecht.at.