VKI gewinnt Verbandsklage gegen die Diners Club Bank AG
10 Klauseln der Geschäftsbedingungen sind gesetzwidrig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine
Verbandsklage gegen die Diners Club Bank AG. Das Handelsgericht Wien
hat nun 10 der 11 beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI stellt bei einer Überprüfung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Diners Club Bank AG zahlreiche gesetzwidrige
Klauseln fest, insbesondere Verstöße gegen das Zahlungsdienstegesetz.
Diners Club gab daraufhin eine Unterlassungserklärung über 24
Klauseln ab. Wegen der übrigen Klauseln brachte der VKI eine
Verbandsklage beim Handelsgericht Wien (HG Wien) ein.
Das HG Wien stellte nun die Gesetzwidrigkeit von weiteren 10
Klauseln fest. So wurden:
- erhöhte Spesen für die Versendung von Kontoinformationen in
Papierform
- die pauschale Entbindung des Bankgeheimnisses ohne ausdrückliche
und schriftliche Zustimmung des Konsumenten
- Mahnspesen, bei denen nicht geprüft wird, ob sie im Verhältnis zur
betriebenen Forderung stehen
- die automatische Abwälzung von Kosten auf den Konsumenten für die
Betreibung von Forderungen, auch wenn diesen kein Verschulden trifft
- die überschießende und intransparente Erfassung von persönlichen
Daten der Konsumenten
- die automatische Sperrung der Kreditkarte, wenn die Bank ein
erhöhtes Risiko annimmt, dass der Zahlungsverpflichtung nicht
nachgekommen werden könnte
als rechtswidrig angesehen.
Weiters sah es das Gericht als gröblich benachteiligend an, dass
insbesondere im Bereich der Haftungsklauseln Diners Club gegenüber
dem Verbraucher als übermächtiger Vertragspartner auftritt und AGBs
verwendet, auf die der Verbraucher keinen Einfluss hat. So wurde die
Klausel die reine Vermögens- und Folgeschäden ausschließt, als
rechtswidrig erachtet, da hier auch eine Freizeichnung bei der
Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten zum Tragen käme. Auch die
Klausel betreffend die Haftung für Partnerkarten wurde als gröblich
benachteiligend und sittenwidrig angesehen, da bei
konsumentenfeindlicher Auslegung interpretiert werden kann, dass die
Haftung über die vereinbarte Ausgabenobergrenze hinausgeht.
"Das Urteil ist ein Signal an Kreditkartenorganisationen, die
Rechte der Konsumenten insbesondere in Bereichen wie Haftung und
unzulässige Spesen zu achten", sagt Mag. Jennifer Wassermann,
zuständige Juristin im VKI.
Das Urteil ist auf
www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.