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FORMAT: Grasser wird im Finanz-Abschlussbericht Abgabenbetrug vorgeworfen
Strafrahmen liegt zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis
Abgabenbetrug wird Karl-Heinz Grasser in dem für die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verfassten
Abschlussbericht der Finanz vorgeworfen. Dies berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in der am Freitag erscheinenden Ausgabe.
Der 104 Seiten starke Abschlussbericht vom 7. August 2013 liegt
FORMAT exklusiv vor und wurde von der Finanzstrafbehörde in Wien
erstellt. Darin wird eine Verfolgung Karl-Heinz Grassers wegen
Verletzung des Paragrafen 38 Finanzstrafgesetz (FinStrG) sowie des
seit 1. Jänner 2011 geltenden Paragrafen 39 FinStrG forciert.
WKStA-Sprecher Erich Mayer bestätigt gegenüber FORMAT: "Wir prüfen
den Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung sowie des
Abgabenbetrugs."
"Wer einen Abgabenbetrug mit einem 500.000 Euro übersteigenden
strafbestimmenden Wertbetrag begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe
von einem bis zehn Jahren zu bestrafen", heißt es laut Paragraf 39
FinStrG. Karl-Heinz Grasser habe gemäß Abschlussbericht "durch die
Nichterklärung von erzielten Einkünften" von rund zehn Millionen Euro
in den Jahren 2003 bis 2010 "eine Verkürzung an bescheidmäßig
festzusetzenden Abgaben in gesamter Höhe von 4.950.263 Euro" bewirkt.
Das sei laut Abschlussbericht auch der strafbestimmende Betrag für
den Zeitraum 2003 bis 2010, berichtet FORMAT.
Laut Abschlussbericht wird in Grassers Handlungen zudem eine
"gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung" erkannt, die laut Paragraf 38
FinStrG mit einer Geldbuße von "bis zum Dreifachen" des hinterzogenen
Betrags zu bestrafen ist. Grasser müsste somit nicht nur 4,95
Millionen Euro Steuern nachzahlen. Ihm droht auch eine Geldstrafe von
bis zu rund 15 Millionen Euro. Daher muss er laut FORMAT im
schlimmsten Fall insgesamt rund 20 Millionen Euro an die Republik
zahlen.Â
Karl-Heinz Grasser - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - war für
eine Stellungnahme gegenüber FORMAT nicht erreichbar.Â
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