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Lansky zu Duchatczek-Anklage: Staatsanwaltschaft schießt ins Blaue
Anklage enthält keinen einzigen Beweis gegen den Vizegouverneur
 "Die Staatsanwaltschaft schießt ins Blaue. Die gesamte
Anklageschrift enthält keinen einzigen Beweis, der Vizegouverneur Dr.
Wolfgang Duchatczek belasten würde", zeigt sich Rechtsanwalt Dr.
Gabriel Lansky, der den Vizegouverneur der Österreichischen
Nationalbank in dieser Angelegenheit vertritt, sehr verwundert über
diese "überschießende Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft." Dem
OEBS-Aufsichtsratsvorsitzenden Duchatczek und anderen werden im
Zusammenhang mit der OEBS-Causa Delikte wie Bestechung ausländischer
Amtsträger, Untreue, und Missinformation des Aufsichtsrats
vorgeworfen. "Diese Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, der Herr
Vizegouverneur hat sich nichts zu Schulden kommen lassen", stellt
Lansky klar.
Im Gegenteil: Es war der Vizegouverneur selbst, der jene
Sonderprüfungen einleitete, in deren Rahmen die Unstimmigkeiten ans
Licht kamen und der daraufhin die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstattete. "Die Staatsanwaltschaft spricht von Bestechung, weiß aber
nicht einmal konkret, an wen etwaige Bestechungsgelder geflossen sein
sollen. Ein entsprechender Beweisantrag meiner Kanzlei wurde
abgelehnt", so Lansky, der die Anklage gegen Duchatczek als "Farce"
bezeichnet. Das einzige "Indiz", auf das sich der Staatsanwalt
stützt, ist eine Aussage des mutmaßlichen Hauptangeklagten - dieser
wäre "davon ausgegangen, dass Duchatczek Bescheid wusste".
"Eine reine Schutzbehauptung, die sich schon dadurch selbst
disqualifiziert, dass sie von jenem Hauptangeklagten stammt, der nach
Aufkommen der Unstimmigkeiten auf Betreiben Duchatczeks entlassen
werden musste", so Lansky. Bis auf diese eine Aussage eines
Beschuldigten, der dem Vizegouverneur nicht einmal direkt
Mitwisserschaft vorwirft, sondern eben nur "davon ausgeht, dass er
Bescheid gewusst hätte", liegt nichts gegen Dr. Wolfgang Duchatczek
vor.Â
"Die gesamte Anklage gegen Dr. Duchatzcek ist auf Sand gebaut. Zudem
hat die Staatsanwaltschaft wichtige Entlastungsbeweise links liegen
gelassen - wie zum Beispiel das Faktum, dass der Aufsichtsrat, dem
Duchatczek vorsaß, von der Geschäftsführung in dieser Angelegenheit
nachweislich nicht bzw. falsch informiert worden war. Mein Mandant
und ich gehen von einem Freispruch aus, denn nach objektiver
Betrachtung der Faktenlage ist klar, dass Dr. Duchatczek unschuldig
ist und das Verfahren schon längst hätte eingestellt werden müssen",
so Lansky abschließend.
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