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Kommunalkredit Austria AG: Trotz positiver Geschäftsentwicklung kein optimales Marktumfeld: Regierung beendet Privatisierungsverfahren
Bund bleibt weiter Eigentümer der Bank
Angesichts eines nicht optimalen
Marktumfeldes musste sich die Republik Österreich dafür
entscheiden, das laufende Privatisierungsverfahren für die
Kommunalkredit Austria AG (KA) zu beenden, die 99,78 % der
Aktien des Bundes an der Bank zu behalten und weiterhin
treuhändig bei der FIMBAG (Finanzmarktbeteiligung
Aktiengesellschaft des Bundes) zu belassen.
Die Republik folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung
der mit dem Verkauf der Aktien beauftragten FIMBAG.
Der professionelle und unter Beiziehung einer
international bekannten Investmentbank und einer
spezialisierten Rechtsanwaltssozietät seit dem Frühjahr 2012
durchgeführte Privatisierungsprozess brachte zwar mehrere,
ernsthaft interessierte Käufer hervor, jedoch waren die
eingereichten Angebote, trotz Nachbesserungen, äußerst
komplex strukturiert, wirtschaftlich wenig attraktiv und
insbesondere mit einer Reihe von Bedingungen zu Lasten der
Republik Österreich verbunden.
In bestmöglicher Wahrung der Interessen der Republik
Österreich und damit auch jener der Steuerzahler empfahl die
FIMBAG nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Fakten,
aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen, die Ablehnung
der vorliegenden Angebote.
Die Kommunalkredit Austria AG erfuhr in den letzten Jahren
eine erfolgreiche Restrukturierung, ist gut geführt und
gesund: der Jahresgewinn 2012 lag bei 18,2 Mio. Euro, zudem
wurden bis 2012 19,8 Mio. Euro "Bankensteuer" abgeführt. Der
Pegel an sogenannten "faulen Krediten" liegt bei 0,0 %.
Trotzdem drängt die Europäische Kommission auf Grundlage
ihrer Entscheidung vom 31.03.2011 darauf, bei der
Kommunalkredit Austria AG den staatlichen Eingriff in den
freien Wettbewerb zu beenden.
Da das Marktumfeld für Bankverkäufe weiterhin nicht
günstig ist, empfahl die FIMBAG die unter diesen
Rahmenbedingungen einzige Alternative, nämlich die Einstellung
jeglichen aktivseitigen Neugeschäftes (außer den bereits
kommittierten Kreditauszahlungen). Diese Maßnahme wird der
Europäischen Kommission notifiziert und eine Abänderung der
bisherigen Beihilfenentscheidung beantragt werden. Ziel ist es
nun - unter den inzwischen geänderten Rahmenbedingungen - im
Einvernehmen mit der Kommission eine ökonomisch sinnvolle
weitere Vorgangsweise zu entwickeln.
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