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Erklärung der Bundesregierung zum Thema Bankgeheimnis
Der Bundeskanzler der Republik Österreich, Werner
Faymann, und der Vizekanzler der Republik Österreich, Dr. Michael
Spindelegger, halten zur aktuellen Diskussion um das Thema
Bankgeheimnis fest:
Von allen derzeitigen Überlegungen auf europäischer Ebene darf das
österreichische Bankgeheimnis für Steuerinländer nicht betroffen
sein. Es muss weiterhin in der bekannten Form bestehen bleiben.
Österreich ist keine Steueroase. Wir wollen, dass die internationale
Steuerbetrugsbekämpfung funktioniert und an diesem Kampf engagiert
mitwirken. Wir haben keinerlei Interesse, dass international der
Eindruck erweckt wird, Österreich sei Schutzpatron der
Steuerhinterzieher.
Aus diesem Grund wird Österreich an den Verhandlungen der EU mit
Drittstaaten zur entsprechenden Übernahme der Regelungen der
Zinsbesteuerungsrichtlinie konstruktiv mitwirken, wobei für
Österreich folgende Punkte von entscheidender Relevanz sind:
1. Ein Informationsaustausch muss zumindest dem OECD-Standard
unterliegen.
2. Das Verhandlungsmandat muss auch die Identifizierung der
wirtschaftlichen Eigentümer von gesellschaftsrechtlichen Strukturen
(Briefkastenfirmen, Trusts) durch die Behörden in allen Fällen
sicherstellen, zumindest durch öffentliche Register.
3. Die bilateralen österreichischen Steuerabkommen mit Liechtenstein
und der Schweiz müssen gesondert berücksichtigt werden.
Ob wir der erweiterten Zinsbesteuerungsrichtlinie auch zustimmen,
wird davon abhängen, ob diese tatsächlich geeignet ist,
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiv zu verhindern.
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