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MEL-Anlegerverfahren: Weiteres Urteil pro Meinl Bank
- HG - Wien bestätigt Rechtsansicht der Meinl Bank in allen wichtigen Punkten
- Bank-Vorstand Peter Weinzierl: "Rechtsansicht der Meinl Bank mit diesem Urteil erneut bestätigt."
- "Urteil hat Beispielwirkung auf ähnlich gelagerte Verfahren"
Die Meinl Bank konnte erneut ein MEL - Zivilverfahren zu ihren
Gunsten entscheiden. In einem neuen Urteil des Handelsgerichts Wien
(HG - Wien) (47 Cg 91/10z) wird das Begehren des Klägers - im Prinzip
forderte er die Rückabwicklung mehrerer Käufe von MEL- Zertifikaten
aus dem Jahr 2007 plus Zinsen - in allen wichtigen Punkten
abgewiesen. "Die Rechtsmeinung der Meinl Bank wird in den
MEL-Anlegerverfahren immer öfter bestätigt", betont Meinl
Bank-Vorstand Peter Weinzierl.
HG -Wien erteilt "Aktienkauf auf Probe" eine Absage
"Der Anleger wusste sehr wohl, dass ein Aktieninvestment mit einem
Risiko einhergeht - daher wurde der behauptete Irrtum vom Gericht
eindeutig verneint. Das Gericht bezeichnete den Kläger folgerichtig
als ,ertragsorientierten Anleger’. Dem ,Aktienkauf auf Probe’ - also
der Gewinnmitnahme bei steigenden- und der Weg zu Gericht bei
sinkenden Kursen - wird damit zum wiederholten Male eine klare Absage
erteilt", erläutert Peter Weinzierl.
Kein Beweis des Klägers für etwaige Alternativveranlagung
Auch in Bezug auf eine mögliche Alternativveranlagung ist der
Urteilsspruch klar: "Da nicht festgestellt werden kann, wie der
Kläger das in die klagsgegenständlichen Wertpapiere investierte
Kapital alternativ veranlagt hätte, ist bereits aus diesem Grund mit
einer Abweisung des Klagsbegehrens vorzugehen."
Kursbeeinflussung durch Aktienrückkäufe nicht feststellbar
Immer wieder wird in Anlegerverfahren eine angebliche
Beeinflussung des Kurses der MEL-Zertifikate durch von der Meinl Bank
oder Tochterunternehmen getätigte Rückkäufe behauptet. "Das HG Wien
kann eine solche Kursbeeinflussung dagegen nicht bestätigen und
erteilt damit dem immer wieder von Anlegerseite geäußerten Vorwurf
der Marktmanipulation eine klare Absage", betont Weinzierl. Im Urteil
heißt es: "Nicht festgestel
lt werden kann, in welchen Ausmaß
diesbezüglich der Kurs der MEL-Zertifikate beeinflusst wurde."
Beispielwirkung für ähnliche Verfahren
Weinzierl stellt zusammenfassend fest: "Mit diesem neuen Urteil
des HG - Wien zeigt sich wieder, dass sich unsere Sicht der Dinge
zunehmend durchsetzt. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil eine
Beispielwirkung für zahlreiche ähnlich gelagerte Anlegerverfahren
haben wird."
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