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FORMAT: FMA zeigt Volksbanker bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft an
Verdacht der Untreue, der Bilanzfälschung und verbotener Kickbacks
In der Affäre rund um die Österreichische Volksbanken AG
(ÖVAG) brachte die Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Strafanzeige bei
der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) ein. Die
FMA hegt den Verdacht der Untreue und der Bilanzfälschung. Die WKSta
solle den inkriminierten Sachverhalt strafrechtlich würdigen. Das
berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in der am Freitag
erscheinenden Ausgabe.
Es bestehe der "Verdacht auf strafbare Handlungen seitens aktiver und
ehemaliger Manager der ÖVAG", heißt es in der FORMAT exklusiv
vorliegenden FMA-Strafanzeige vom 25. Oktober 2012. Die
Aufsichtsbehörde stützt sich auf einen vertraulichen ÖVAG-Bericht der
"Stabstelle Revision" vom 17. Juli 2012. Darin werden fragwürdige
"Nebenabreden" mit ausgewählten ÖVAG-Anteilseignern - konkret: Ergo
Versicherung und Österreichischer Genossenschaftsverband -
beanstandet.
Darüber hinaus prüft die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch dubiose
Geldflüsse rund um die ÖVAG-Bankengruppe im In- und Ausland. Der
Kickback-Verdacht wurde durch die Zeugenaussage eines ehemaligen
ÖVAG-Risikomanagers ausgelöst. Zitat aus dem FORMAT vorliegenden
Einvernahmeprotokoll: "Kickback-Zahlungen sollen über die Volksbank
Malta gelaufen sein, über die sehr viele Immobiliengeschäfte
abgewickelt wurden." Die WKSta wurde auch auf fragwürdige
Beraterverträge in den Jahren vor der Teilverstaatlichung aufmerksam
gemacht. Laut Protokoll wurden etwa "200 Millionen Euro für
Beraterhonorare in der Zeit von 2004 bis 2011" aufgewendet.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft veranlasste laut FORMAT vor
Weihnachten erste Ermittlungsschritte bezüglich des von der FMA
angezeigten Sachverhalts. Beim Wiener Straflandesgericht wurde die
"Aufhebung des Bankgeheimnisses" in der Causa ÖVAG beantragt, um
Nebenabsprachen bei Partizipationsschein-Geschäften aufzuklären.
Gemäß staatsanwaltschaftlicher Anordnung vom 27. November 2012
bestehe nun sogar "der dringende Verdacht der Untreue nach Paragraf
153 Strafgesetzbuch". Zudem werde der "Tatbestand des Paragraf 255
Aktiengesetz" (Bilanzfälschung) erfüllt. Ermittelt wird derzeit gegen
unbekannte Tätern. Erste Einvernahmen haben bereits stattgefunden.
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