EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG / Aktionaersidentifikation /
Handelsaussetzung
Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund der in den
naechsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des Firmenbuchgesuchs mit den
Beschluessen der am 18.6.2012 stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc
Meldung vom 19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine
Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, zur Sicherstellung der Eintragung der
verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionaere) ins Firmenbuch der Handel in
den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der Wiener Boerse ab dem 27.Juni 2012
ausgesetzt wird.
Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach Durchfuehrung
des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der TeleTrader Software AG
an der Wiener Boerse nicht mehr gegeben sein wird.
Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionaere) der
TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu koennen, werden die der
Gesellschaft bereits bekannten und auch die derzeit nicht namentlich bekannten
Aktionaere letztmalig aufgefordert, sich mit ihrem Aktienbesitz bei der
Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail (
investor@teletrader.com) zu
identifizieren. Um den exakten Aktienbesitz jedes Aktionaers dem beurkundenden
Notar bekanntgeben zu koennen, werden die Aktionaere aufgefordert, ihren
Aktienbesitz durch Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom
Mittwoch, den 27.Juni 2012 bis spaetestens Freitag, den 29.Juni 2012
nachzuweisen. Zusaetzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum
(oder Firmenbuch-/Registrierungsnummer) fuer die Eintragung in das Firmenbuch
benoetigt.
Hinweis des Vorstandes:
Gemaess § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG muessen die aktienrechtlichen
Anteilsscheine nach der beschlossenen Umwandlung gegen Aufforderung bei der
Gesellschaft eingereicht werden. Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder
Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des § 67/§ 179
AktG fuer die Kraftloserklaerung der nicht freiwillig eingereichten
aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden die Aktien trotz
entsprechender Aufforderung unter Androhung der Kraftloserklaerung nicht
fristgerecht eingereicht, erfolgt die Kraftloserklaerung.
Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine:
Gemaess § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionaere seitens der
Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionaeren zustehenden Aktien der
TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder Zwischenscheine zum Umtausch in
Gesellschaftsanteile bei der Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15,
1010 Wien (
investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklaerung,
einzureichen (Veroeffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm § 58(2) AktG).
Rückfragehinweis:
Mag. Roland Meier
Tel.:15331656-0
mailto:
roland.meier@teletrader.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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