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Erster Erfolg für CyberTron - Einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria
Das Handelsgericht Wien hat auf Antrag der CyberTron Telekom AG eine
einstweilige Verfügung gegenüber der Telekom Austria AG erlassen.
Nachdem die Zusammenschaltung der Telekommunkationsnetze der CyberTron
Telekom AG und Telekom Austria am 25. Juni 2002 aufgehoben wurde und 70.000
CyberTron Kunden fast gänzlich von ihrer Telekommunikation abgeschnitten
waren, wurde eine Vielzahl der CyberTron Kunden telefonisch durch die
Telekom Austria kontaktiert, um mit dieser einen neuen Telefonvertrag
abzuschließen. Diese Vorgehensweise des Ex-Monopolisten konnte jetzt endlich
gestoppt werden - CyberTron hat gegen die Telekom Austria eine einstweilige
Verfügung erwirkt. Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist die
Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen. Der Telekom Austria ist es ab
sofort untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
Kunden der CyberTron Telekom AG, ohne deren vorherige Zustimmung zu
Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren.
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