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FMA präsentiert Jahresbericht 2011
- Weitere Intensivierung der Aufsichtstätigkeit
- Schrittweise Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise.
"2011 war für die Finanzmärkte ein Jahr der
enttäuschten Hoffnungen. Im fünften Jahr nach Ausbruch der globalen
Finanzkrise hält die schwierige Lage - trotz durchaus positiver
realwirtschaftlicher Entwicklung in Österreich - nach wie vor an. Ein
Ende der Krise ist nicht in Sicht", stellte der Vorstand der
Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Helmut Ettl und Kurt Pribil, bei der
Präsentation des FMA-Jahresberichtes 2011 fest. In diesem
herausfordernden Umfeld konnte die FMA mit knapp über 300
Mitarbeitern und einem Budget von Euro 44,8 Mio. ihre
Aufsichtstätigkeit weiter intensivieren: So konnte die Zahl der
Vor-Ort-Prüfungen innerhalb von 5 Jahren um rund 75% erhöht werden.
"Unsere konsequente Arbeit hat die Qualität des österreichischen
Finanzmarktes spürbar verbessert. Das Risikomanagement wurde
ausgebaut, die Krisenresistenz der Anbieter gestärkt und die
Beratungsqualität für die Kunden erhöht", so der FMA-Vorstand. Ein
wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in den Finanzmarkt
sei es, Regelverstöße kompetent und konsequent zu ahnden. So haben
sich die Verwaltungsstrafverfahren seit 2007 nahezu vervierfacht, die
Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft beinahe verfünffacht. "Wir
haben in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht, sind heute auch
im internationalen Vergleich gut aufgestellt und die international
wie national konsequente Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise
wird die präventive Wirkung der Aufsicht weiter stärken", so der
FMA-Vorstand.Â
Im Detail schlägt sich die Intensivierung der Aufsicht im Jahr
2011 wie folgt in Zahlen nieder:
- Die Zahl der Vor-Ort-Präsenzen im Aufsichtssystem konnte auf 235
gesteigert werden. Verglichen mit den 133 Vor-Ort-Präsenzen 2007 -
dem Jahr vor der letzten Aufsichtsreform in Österreich - bedeutet das
eine Steigerung um 75% in nur fünf Jahren. Das heißt, 2011 war die
FMA in jedem fünften konzessionierten Unternehmen auch vor Ort zur
Einschau oder Prüfung präsent.Â
- Die Zahl Verwaltungsstrafverfahren stieg in diesem Zeitraum von
184 auf 708. Die Zahl der verhängten Sanktionen war 2011, verglichen
mit dem Jahr davor, leicht rückläufig: Nach 302 Strafverfügungen 2010
wurden im Folgejahr 268 verhängt, bei Straferkenntnissen waren esÂ
224 nach 240 davor. Der Grund liegt darin, dass seit 2011 per
Bescheid auch Ermahnungen (77) erlassen werden können.
- In Summe wurden 2011 Geldstrafen in Höhe von Euro 1,1 Mio.
(2010: Euro 1,4 Mio.) verhängt. Davon entfielen Euro 1,0 Mio. auf
Straferkenntnisse, was ein durchschnittliches Strafausmaß von Euro
4.524,- (2010: Euro 5.167,-) ergibt. An Strafverfügungen wurden in
Summe Euro 140.400,- vorgeschrieben.
- Zudem gab es 2011 insgesamt 34 Abschöpfungszinsverfahren, bei
denen wegen Verstößen gegen Großkredit-/Großveranlagungsgrenzen oder
Eigenmittelunterschreitungen rund Euro 58,1 Mio. eingehoben wurden.
- Die Zahl der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft ist auf 131
angestiegen (2010: 74).
Diese massive Intensivierung der Aufsichtstätigkeit schaffte die
FMA im Berichtsjahr mit 309 (2010: 283) Mitarbeitern und einem
Budget von Euro 44,8 Mio. (2010: Euro 38,4 Mio.). Zu diesen Kosten
der FMA leistet der Bund einen pauschalen Beitrag von Euro 3,5 Mio.
weitere Euro 3,2 Mio. (2010: Euro 3,7 Mio.) wurden durch Gebühren und
sonstige Erträge gedeckt. Der überwiegende Rest der Kosten der
Aufsicht ist per Gesetz verursachergerecht auf die Beaufsichtigten
umzulegen: Von diesen rund Euro 38,1 Mio. (2010: Euro 31,2 Mio.)
entfallen 52% auf die Banken, 23% auf die Versicherungsunternehmen
und Pensionskassen und 25% auf den der Bereich Wertpapiere.
Druck machte der Vorstand der FMA bei der weiteren konsequenten
Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise: "Wir haben schon viel
erreicht, etwa bei der Begrenzung des Risikos aus
Fremdwährungskrediten, bei der Verbesserung der
Corporate-Governance-Bestimmungen im Aufsichtsrecht und bei den
Transparenzvorschriften zum Verbraucherschutz." Einige wesentliche
Bausteine fehlten aber noch. Der Bogen reiche da von der Umsetzung
der neuen Aufsichtsregime für Banken und Versicherungen, Basel III
und Solvency II, die rasch, effizient und unverwässert implementiert
werden müssen, über die Etablierung der Regulierung der Anbieter von
Alternativen Investments bis hin zur europaweiten Standardisierung
der Marktinfrastruktur und einer EWR-weiten Harmonisierung des
Sanktionsregimes mit minimalen Maximalstrafen sowie einem
Unternehmensverwaltungsstrafrecht. Insbesondere mahnten die beiden
FMA-Vorstandsmitglieder ein geeignetes Banken-Reorganisationsrecht
und ein Einlagensicherungssystem mit ex-ante gefüllten
Finanzierungstöpfen sowie die Einrichtung einer "Enforcementstelle
Rechnungslegung" ein. "Wir brauchen diese Instrumente, um
rechtzeitig, rasch und effektiv eingreifen zu können, damit nicht bei
jeder Krise der Steuerzahler zum Handkuss kommt", so Ettl und Pribil.Â
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