VKI: Haftung des Vermögensberaters für Schäden aus riskantem fremdwährungsfinanziertem Vorsorgeprodukt
Gewinnprognose ließ jegliches produktimmanentes Risiko außer
Acht
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - einen
Verbraucher bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen
den Vermittler eines vermeintlich "sicheren" Vorsorgeproduktes mit
dem klingenden Namen "Pro Futura Vorsorgeplan".
Der Vermittler hatte die gewagte Kombination aus
Fremdwährungskredit und ausländischen Lebensversicherungen als sicher
dargestellt. Die Gewinnprognose ließ jegliche, dem Modell
innewohnenden Risiken außer Acht und versprach bei einer
Eigenleistung von 5.000 Euro nach zwanzig Jahren einen Gesamtertrag
von rund 238.000 Euro.
Diese Rechnung kann nicht aufgehen. Der Vermittler - die VMV
Schleiss & Korp Consulting GmbH - haftet, so das Berufungsurteil des
Oberlandesgerichtes (OLG) Graz, für alle daraus entstehenden Schäden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Herbst 2005 wurde dem klagenden Verbraucher, der keinerlei
Vorbildung in Finanzsachen hatte, über einen Bekannten seitens der
VMV Schleiss & Korp Consulting GmbH in Graz ein vermeintlich
profitabler, aber risikoloser "Pro Futura Vorsorgeplan" angeboten.
Der Anleger solle einmalig 5.000 Euro investieren und über rund
266.000 Euro über einen Fremdwährungskredit aufnehmen und damit in
zwei ausländische Lebensversicherungen durch Einmalerlag investieren
sowie Fondsanteile der finanzierenden Bank (Landeshypothekenbank
Steiermark) kaufen. Nach zwanzig Jahren würde er aus den
Ausschüttungen der Veranlagungen zum einen den endfälligen Kredit
zurückzahlen können und zum anderen einen Gesamtertrag von rund
238.000 Euro erzielt haben.
Obwohl klar war, dass der Anleger völlig unerfahren war und nur
ein "stressfreies" Investment ohne Risiko gefragt war, wurde dem
Anleger dieses Modell mit einer in keiner Weise relativierten
Gewinnprognose schmackhaft gemacht, die alle dem Modell innewohnenden
Risiken außer Acht ließ. Die Berechnungen des beklagten Vermittlers
bezeichnet das Gericht als "Fiktionen", deren Eintritt "absolut
unwahrscheinlich" war.
Man ließ sich vom Anleger zwar einen "Aufklärungsbogen"
unterzeichnen, doch diesen - so das Gericht - konnte der Anleger
nicht verstehen.
Das OLG Graz bestätigt daher das Ersturteil. Der beklagte
Vermittler haftet für alle Schäden, die der Anleger erleiden wird.
Die ordentliche Revision wurde aber zugelassen.
"Der Fall zeigt, wie vor der Finanzkrise Kunden von
Vermögensberatern alleine aus dem eigenen Provisionsinteresse in
waghalsige Veranlagungskonstrukte gejagt wurden; in vielen Fällen
haben die finanzierenden Banken diesen Beratern die Mauer gemacht und
die Kunden ebenfalls in keiner Weise vor solchen Konstruktionen
gewarnt", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Der Fall zeigt weiter, dass die schriftlichen
Gesprächsdokumentationen die Kunden in keiner Weise schützen, sondern
von den Beratern nur verwendet werden, Haftungen zu bestreiten.
"Der Berufsstand der Vermögensberater müsste - denkt man an die
Folgen der Veranlagungen etwa zur Pensionsvorsorge für Kleinanleger -
im Grunde genommen so angesehen sein, wie jener von Rechtsanwälten
und Notaren. Tatsächlich führt aber das Interesse an den Provisionen
der Produktgeber und finanzierenden Banken dazu, dass der Kunde in
vielen Fällen alleine deshalb keine unabhängige Beratung erwarten
kann", resümiert Kolba. "Die Verbraucherschützer vieler Länder
verlangen daher ein Ende für die einseitige ,Provisions-Beratung’ und
einen Übergang zu einer ,Honorar-Beratung’ bei wirklich unabhängigen
und dann auch verantwortungsvollen Vermögensberatern."
Das Urteil ist auf
www.verbraucherrecht.at im Volltext zu
beziehen.
Der ORF berichtet diese Woche noch über weitere - durchaus
ähnliche Fälle - von Fehlberatungen (Freitag in "Ein Fall für
Resetarits" um 21.20 auf ORF 2 sowie Samstag in "Bürgeranwalt" um
17.30 auf ORF 2).