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FMA begrüßt Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die gestern vom Nationalrat
beschlossene Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat
beispielsweise zur Folge, dass die FMA ab 1. Mai 2012 unerlaubten Betrieb mit bis zu
€ 100.000 ahnden kann (bisher € 50.000); die Höchststrafe für Übertretungen des
Geldwäschegesetzes sowie die Ahndung des Tatbestandes der Marktmanipulation nach
Börsegesetz liegt dann bei € 150.000 (bisher € 75.000). Weiters betroffen sind das
Bankwesengesetz (BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz (FKG), das
Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), das Immobilien-
Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das
Pensionskassengesetz (PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche
Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das Ratingagenturenvollzugsgesetz
(RAVG). Auch die Strafhöhen dieser Aufsichtsgesetze werden pauschal
verdoppelt (aus € 30.000 werden € 60.000 etc.).
„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA setzt sich schon lange für eine
massive Verschärfung der Strafen ein, denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen
geben, die wehtun, damit auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht
wird“, so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl. Und sein Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil
ergänzt: „Auch auf europäischer Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der
Sanktionen gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der
Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.“ Dies sei dringend erforderlich, um
in Europa die Gefahr der Aufsichts- und Sanktionsarbitrage zu bannen. Es dürfe in Europa
keine Anreize geben, in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und
Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten.
2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid erlassen, wobei das
durchschnittliche Strafausmaß € 4.500 und die Höchststrafe € 36.000 ausmachte. Insgesamt
betrug die Höhe der Verwaltungsstrafen 2011 € 1,3 Millionen.
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