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Netztrennung der CyberTron wird von der Telekom-Control-Kommission untersucht
Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung
am 1.7.2002 den Beschluss gefasst, die Netztrennung der CyberTron
Telekom AG sowie der CyberTron mit 1066 Telekom GmbH ("CyberTron")
vom Netz der Telekom Austria wegen des Verdachtes auf Diskriminierung
nach §34 des Telekommunikationsgesetzes zu untersuchen. Folgende
Bedenken bestehen:
1. Die Netztrennung der CyberTron durch die Telekom Austria AG wird,
nachdem die RTR-GmbH bereits letzte Woche Voruntersuchungen
eingeleitet hat, weiter untersucht.
2. Im Zusammenhang mit der Portierung von geographischen und
Dienstrufnummern besteht der Verdacht, dass die Telekom Austria AG
sich selbst gegenüber anderen alternativen Netzanbietern bevorzugt
behandelt.
3. Weiters besteht der Verdacht, dass von der Marketing-Abteilung
der Telekom Austria AG Preselect-Kunden der CyberTron gezielt
angerufen werden bzw. wurden, um sie zu einem Umstieg zur Telekom
Austria zu bewegen. Diese Vorgehensweise der Marketing-Abteilung ist
zumindest als bedenklich einzustufen.
Die Telekom Austria hat nun eine Woche Zeit, zu den dargelegten
Bedenken Stellung zu nehmen. Sollte tatsächlich diskriminierendes
Verhalten festgestellt werden, ist die Telekom-Control-Kommission
ermächtigt, der Telekom Austria AG ein bestimmtes Verhalten
aufzuerlegen oder zu untersagen oder Verträge ganz oder teilweise für
unwirksam zu erklären.
Im Zuge der Ereignisse rund um die Netztrennung von CyberTron war
und ist es die oberste Zielsetzung der Regulierungsbehörde, alles
in ihrem Wirkungsbereich mögliche zu tun, um die schnellstmögliche
Erreichbarkeit jener Kunden zu erwirken, die durch die
Cybertron-Netztrennung keine oder nur stark eingeschränkte
Telekommunikationsdienste in Anspruch nehmen konnten. Nachdem im
Verlauf des Freitags, 28.Juni 2002 alle Voraussetzungen gegeben
waren, wurden sowohl die genutzten geographischen als auch die
Diensterufnummern aus dem Netz der Cybertron innerhalb weniger
Stunden an andere Netzbetreiber zugeteilt. Auf Basis dieser
Entscheidungen liegt es nun bei den involvierten
Telekommunikationsunternehmen das ihre dazu beizutragen, die
Erreichbarkeit der betroffenen Kunden umgehend
wiederherzustellen.
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