AvW - "Sammelklagen" gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Rating-Agentur über rund Euro 15 Mio eingebracht
Nachdem die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH bereits
am 22.12.2010 die erste Schadenersatzklage gegen die Rating-Agentur
Dun & Bradstreet eingebracht hat, sind nunmehr - neben weiteren
Einzelklagen - "Sammelklagen" (Klagshäufungen) über eine
Schadenssumme von insgesamt rund Euro 15 Mio gerichtsanhängig. Dun &
Bradstreet hat die AvW-Unternehmen jahrelang und sogar noch knapp vor
Eröffnung der Konkurs(Insolvenz)Verfahren mit Bestnoten versehen und
damit die Anleger aufgrund der hohen Reputation des international
tätigen Unternehmens D&B zum Investment in AvW-Genussscheine
veranlasst. Dun & Bradstreet versucht sich nun seiner Verantwortung
mit dem Argument zu entziehen, es handle sich um keine
Anlageempfehlung und D&B wäre nicht verpflichtet gewesen, die
Richtigkeit der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen zu
überprüfen. Interessanter Weise weigert sich D&B nach wie vor aber
nicht nur, ihre Bonitätsbewertungen vorzulegen, sondern insbesondere
auch, die Ratingmethode offen zu legen, damit sie von einem
unabhängigen, gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüft
werden könnte.
Nun müssen die österreichischen Gerichte entscheiden - nach einem
rechtskräftigen OGH-Erkenntnis wird feststehen, ob Rating-Agenturen /
Wirtschaftsauskunfteien tatsächlich in einem nahezu rechtsfreien Raum
agieren können oder doch verpflichtet sind, Sorgfaltspflichten zu
erfüllen und gewisse Mindeststandards einzuhalten.
Des Weiteren wurden auch entsprechende Klagen gegen die ehemalige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von AvW, die MOORE STEPHENS EHRENBÖCK
Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH, über eine Schadensumme von
rund Euro 15 Mio aufgrund der - wohl fälschlich - ausgestellten
Bestätigungsvermerke der Jahresabschlüsse 2000 bis 2007 eingebracht.