Teak Holz International - Neue Aktien vorerst nicht an der Börse handelbar

TEAK HOLZ INTERNATIONAL

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EANS-Adhoc: TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG / Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG / Bekanntmachung



DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, NACH BZW. INNERHALB AUSTRALIEN(S), KANADA(S) ODER JAPAN(S) BESTIMMT.

Linz, am 30.06.2011. Die an der Wiener Börse notierte Teak Holz International AG gibt bekannt, dass die aus der am 27.06.2011 beschlossenen Kapitalerhöhung neu zu begebenden Aktien bis zu ihrer Einbeziehung in den Börsenhandel die ISIN AT0000A0Q7Q7 tragen werden.

Innerhalb der Frist des § 82 Abs. 1 BörseG wird die Gesellschaft die Einbeziehung der neuen Aktien zum Börsenhandel im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse (Standard Market Continuous) beantragen. Bis zur Einbeziehung in den Geregelten Freiverkehr sind diese Aktien an der Wiener Börse nicht handelbar. Die neuen Aktien werden in einer oder mehreren veränderbaren Zwischensammelurkunden, die bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft als Wertpapiersammelbank hinterlegt werden, verbrieft werden.

Die aktualisierte Bezugsrechtsaufforderung wird auf der Unternehmens-Homepage www.teak-ag.com, Bereich: Investor Relations, veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Bezug oder Kauf von Aktien der Teak Holz International AG. Diese Bekanntmachung darf nicht als ein Angebot oder eine Einladung zur Abgabe eines Angebots für Wertpapiere verwendet werden. Diese Veröffentlichung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden. Die Bezugsrechte dürfen von Staatsbürgern der Vereinigten Staaten von Amerika (gemäß den Bestimmungen des Securities Act) nicht ausgeübt werden. Die neuen Aktien, die angeboten werden, wurden und werden nicht nach dem US Securities Act 1933 oder gemäß anwendbaren Wertpapiergesetzen irgendeines der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, von Kanada, Australien oder Japan registriert werden. Die neuen Aktien dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, von Kanada, Australien oder Japan oder zugunsten eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten von Amerika, von Kanada, Australien oder Japan angeboten oder verkauft werden.

Rückfragehinweis:
TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG
Mag. Paul Rettenbacher, MAS
Tel.: +43 (0)732 908 909-91
rettenbacher@teak-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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