HTI High Tech Industr. - Barkapitalerhöhung erfolgreich mit Überzeichnung abgeschlossen

HTI HIGH TECH INDUSTR.

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EANS-Adhoc: HTI - High Tech Industries AG / BARKAPITALERHÖHUNG ERFOLGREICH MIT ÜBERZEICHNUNG ABGESCHLOSSEN



St. Marien, 27. Juni 2011 - Die im prime market der Wiener Börse notierte HTI High Tech Industries AG ("HTI") gibt den erfolgreichen Abschluss einer Barkapitalerhöhung durch Ausgabe von 6.038.990 neuer auf Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu einem fixen Bezugs- und Angebotspreis von EUR 1,10 je Stück bekannt. Die Kapitalerhöhung war mit 26% überzeichnet.

Durch die Kapitalerhöhung fließt der HTI zusätzliches Eigenkapital in Höhe von EUR 6,6 Mio. zu. Damit wurde ein Beitrag zur finanziellen und bilanziellen Stärkung der HTI-Gruppe realisiert.

"Der Erfolg unserer Kapitalerhöhung trotz eines aktuell sehr volatilen Börsenumfeldes ist ein wichtiger Vertrauensbeweis unserer Aktionäre in die HTI", so HTI-Vorstandsvorsitzender Peter Glatzmeier. "Besonders erfreulich ist, dass neben den vielen Altaktionären, die ihre Bezugsrechte ausübten, sich auch neue Investoren an der HTI beteiligten. Der Erfolg dieser Barkapitalerhöhung bestätigt auch das Interesse in- und ausländischer Investoren an österreichischen Unternehmen, die an der Wiener Börse notieren."

Die Abwicklung der Kapitalerhöhung erfolgte durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG. Den Investoren werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch voraussichtlich am 1. Juli 2011 die gezeichneten Aktien geliefert, die ab dann im prime market der Wiener Börse handelbar sind.

Rechtlicher Hinweis:

Diese Ad-hoc Mitteilung ist weder ein öffentliches Angebot für junge Aktien der HTI noch ein Prospekt nach den Bestimmungen des österreichischen Börsegesetzes oder des österreichischen Kapitalmarktgesetzes. Die Ad-hoc Mitteilung richtet sich ausschließlich an Inhaber bereits ausgegebener Aktien der HTI als Bezugsberechtigte und ist weder ein Angebot für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Es liegt kein öffentliches Angebot im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KMG und kein prospektpflichtiges Angebot im Sinne des § 2 Abs 1 KMG vor.
Die neuen Aktien und Bezugsrechte wurden/werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen - insbesondere nicht gemäß United States Securities Act of 1933 ("Securities Act") - oder bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert. Für ausländische Aktionäre können daher Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Die neuen Aktien dürfen insbesondere nicht in den USA (ausgenommen an qualifizierte institutionelle Anleger (qualified institutional buyers) ("QIBs") gemäß Rule 144A des Securities Act), Kanada, Australien und Japan angeboten oder verkauft werden. Personen in den USA, die Bezugsrechte ausüben möchten, müssen ihrer Depotbank bzw. dem Teilnehmer am Clearingsystem gegenüber unter anderem gewährleisten, dass sie QIBs sind.
Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über die für sie geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten selbst zu informieren.
Diese Ad-hoc Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in die, oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Australien, Kanada oder Japan bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert) sowie an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA weiter gegeben oder verteilt werden. Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft in den USA Diese Ad-hoc Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") unterliegen (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Eine Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
DI Peter Glatzmeier
Vorsitzender des Vorstands
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8590
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail: peter.glatzmeier@hti-ag.at

HTI High Tech Industries AG
Mag. Nadja Goyer
Konzernkommunikation & Investor Relations
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8562
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail: nadja.goyer@hti-ag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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