EANS-Adhoc: HTI - High Tech Industries AG / HTI startet Barkapitalerhöhung - Veröffentlichung der Bezugsaufforderung
Nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung in den USA, Kanada, Japan,
Australien oder an U.S. amerikanische Personen
• Ausmaß der Kapitalerhöhung: bis zu 6.038.990 neue Aktien
• Ausgabekurs: EUR 1,10 je Aktie
• Bezugsberechtigte Personen: Alle Aktionäre der HTI High Tech Industries
AG
• Bezugsverhältnis: 5 (bestehende Aktien): 1 (neue Aktie)
• Bezugsfrist und Angebotsfrist: 9. Juni 2011 bis 24. Juni 2011
• Gewinnberechtigung der jungen Aktien ab dem gesamten Geschäftsjahr 2011
St. Marien, 6. Juni 2011 - Die im prime market der Wiener Börse notierte HTI
High Tech Industries AG ("HTI") gibt den Start einer Barkapitalerhöhung durch
Ausgabe von bis zu 6.038.990 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennwert (Stückaktien) zu einem fixen Bezugs- und Angebotspreis von EUR 1,10 je
Stück unter Wahrung des mittelbaren Bezugsrechtes der Aktionäre, bekannt. Die
Barkapitalerhöhung erfolgt durch teilweise Ausnutzung des am 30. Juni 2010
durch die Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapitals. Die Raiffeisen-
Landesbank Steiermark AG wird die Abwicklung der Barkapitalerhöhung betreuen.
Das Bezugsverhältnis beträgt 5:1 - dies bedeutet, dass gegenwärtige Aktionäre
das Recht haben, im Rahmen des Bezugsangebotes für 5 von ihnen gehaltenen
Aktien jeweils 1 neue Aktie zum Ausgabekurs von EUR 1,10 je Stück zu beziehen.
Die nicht über Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre gezeichneten neuen Aktien
werden von der HTI ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung
unter Beachtung eines Mindestzeichnungswertes von EUR 50.000,-- je Investor
angeboten.
Durch eine Vereinbarung der HTI mit einzelnen Kernaktionären der Gesellschaft
ist gewährleistet, dass den Zeichnern der Kapitalerhöhung bei Abschluss der
Kapitalerhöhung zum Handel an der Wiener Börse zugelassene Aktien geliefert
werden.
Die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können ihre gesetzlichen
Bezugsrechte in der Zeit von 9. Juni 2011 bis einschließlich 24. Juni 2011 (bis
16.00 Uhr einlangend) durch Mitteilung im Wege der jeweils depotführenden Bank
an die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Wertpapierservice Fax: +43(316)4002-
900 ausüben. Ein vorzeitiger gänzlicher oder teilweiser Abbruch des (Bezugs-
)Angebots ist vorbehalten. Valutatag ist voraussichtlich der 1. Juli 2011.
"Wir freuen uns, den Start dieser Barkapitalerhöhung als Maßnahme zur weiteren
Stärkung unserer Eigenkapitalbasis und Unterstützung des geplanten Wachstums
bekannt geben zu können. Gespräche mit potenziellen Investoren haben uns
veranlasst, diese Barkapitalerhöhung jetzt durchzuführen. Es liegen bereits
verbindliche Zeichnungszusagen von Privatplatzierungs-Investoren, die jeweils
einen Mindestbetrag von EUR 50.000,-- investieren, über mehr als 3,0 Mio. Stück
junge Aktien vor.", kommentiert DI Peter Glatzmeier, Vorstandsvorsitzender der
HTI, die Kapitalmaßnahme.
Die Bezugsaufforderung an die Aktionäre der HTI wird voraussichtlich am
Mittwoch, dem 8. Juni im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie auf der Website der
HTI unter
www.hti-ag.at veröffentlicht.
Die neuen Aktien und Bezugsrechte wurden/werden nicht gemäß ausländischen
Wertpapiergesetzen - insbesondere nicht gemäß United States Securities Act of
1933 ("Securities Act") - oder bei ausländischen Wertpapierbehörden
registriert. Für ausländische Aktionäre können daher Beschränkungen bei der
Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Die neuen Aktien dürfen insbesondere
nicht in den USA (ausgenommen an qualifizierte institutionelle Anleger
(qualified institutional buyers) ("QIBs") gemäß Rule 144A des Securities Act),
Kanada, Australien und Japan angeboten oder verkauft werden. Personen in den
USA, die Bezugsrechte ausüben möchten, müssen ihrer Depotbank bzw. dem
Teilnehmer am Clearingsystem gegenüber unter anderem gewährleisten, dass sie
QIBs sind.
Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über die für sie
geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten selbst zu
informieren.
Hinsichtlich der am 31. Mai 2011 im Amtsblatt der Wiener Zeitung
veröffentlichten Einladung zu der am 28. Juni stattfindenden 13. ordentlichen
Hauptversammlung dürfen wir klarstellen, dass diese am DIENSTAG, dem 28. Juni
und nicht wie irrtümlicherweise veröffentlicht am MITTWOCH stattfindet.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Ad-hoc Mitteilung ist weder ein öffentliches Angebot für junge Aktien der
HTI noch ein Prospekt nach den Bestimmungen des österreichischen Börsegesetzes
oder des österreichischen Kapitalmarktgesetzes. Die Ad-hoc Mitteilung richtet
sich ausschließlich an Inhaber bereits ausgegebener Aktien der HTI als
Bezugsberechtigte und ist weder ein Angebot für den Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder
zur Zeichnung von Wertpapieren. Es liegt kein öffentliches Angebot im Sinne des
§ 1 Abs 1 Z 1 KMG und kein prospektpflichtiges Angebot im Sinne des § 2 Abs 1
KMG vor.
Die neuen Aktien und Bezugsrechte wurden/werden nicht gemäß ausländischen
Wertpapiergesetzen - insbesondere nicht gemäß United States Securities Act of
1933 ("Securities Act") - oder bei ausländischen Wertpapierbehörden
registriert. Für ausländische Aktionäre können daher Beschränkungen bei der
Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Die neuen Aktien dürfen insbesondere
nicht in den USA (ausgenommen an qualifizierte institutionelle Anleger
(qualified institutional buyers) ("QIBs") gemäß Rule 144A des Securities Act),
Kanada, Australien und Japan angeboten oder verkauft werden. Personen in den
USA, die Bezugsrechte ausüben möchten, müssen ihrer Depotbank bzw. dem
Teilnehmer am Clearingsystem gegenüber unter anderem gewährleisten, dass sie
QIBs sind.
Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über die für sie
geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten selbst zu
informieren.
Diese Ad-hoc Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in
die, oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA),
Australien, Kanada oder Japan bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in
Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung
definiert) sowie an Publikationen mit allgemeiner Verbreitung in den USA weiter
gegeben oder verteilt werden. Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum
Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Es erfolgt
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Gesellschaft in den USA
Diese Ad-hoc Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des
Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen
im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung) (die "Order") haben
oder (iii) die Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies,
unincorporated associations etc.") unterliegen (alle solche Personen im
folgenden "Relevante Personen" genannt). Eine Person, die keine Relevante
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit,
auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
DI Peter Glatzmeier
Vorsitzender des Vorstands
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8590
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail:
peter.glatzmeier@hti-ag.at
HTI High Tech Industries AG
Mag. Nadja Goyer
Konzernkommunikation & Investor Relations
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8562
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail:
nadja.goyer@hti-ag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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