AvW - Amtshaftungsklage gegen Republik Österreich eingebracht
Die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR moniert Malversationen der
FMA/BWA
Nachdem die Republik Österreich, vertreten durch die
Finanzprokuratur, jegliche Haftung für den den
AvW-Genussscheininhabern entstandenen Schaden ablehnt, hat nun die
auf Wirtschaftsrecht und Anlegerschutz spezialisierte Grazer
Rechtsanwaltskanzlei LIKAR die ersten Amtshaftungsklagen eingebracht.
Die (damalige) BWA (nunmehr FMA) hat trotz bekannter Verdachtsmomente
eine Anzeigenerstattung unterlassen und keine weiteren Prüfungen und
kein sog "Follow-Up" durchgeführt. Des Weiteren hat sie grundsätzlich
ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten verletzt und den konzessionslosen
Wertpapierhandel von AvW nicht unterbunden, erklärt der mit der Causa
befasste Rechtsanwalt Arno F. Likar. Sein Kanzleikollege Peter
Griehser ergänzt, dass AvW über kein internes Kontrollsystem verfügt
hat und die BWA nicht einmal ein als Sondervermögen deklariertes
Privatkonto von Dr. Auer-Welsbach beanstandet hat.