Etappensieg für AvW-Anleger: Exekutionen gegen Dr. Auer-Welsbach bewilligt
Rechtsanwaltskanzlei LIKAR weiterhin erfolgreich in der Causa AvW für Anleger tätig
Die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR, die mehr als 1000
AvW-Anleger vertritt, konnte zwischenzeitig eine große Anzahl von
Exekutionsbewilligungen direkt gegen Dr. Wolfgang Auer-Welsbach
erwirken - sofern noch Vermögen vorhanden ist oder später zum
Vorschein kommt, wäre zumindest der von Dr. Auer-Welsbach anerkannte
Schadenersatzbetrag von je Euro 500,00 direkt von ihm zu befriedigen.
Entsprechend dem geltenden Grundsatz der österreichischen
Exekutionsordnung "first come first served" ist für die Befriedigung
der einzelnen Ansprüche das zeitliche Einlangen bei Gericht
entscheidend.
Keine übertriebene Eile ist hingegen bei den Forderungsanmeldungen
im AvW Konkurs geboten, da hier eine quotenmäßig gleiche Behandlung
sämtlicher Gläubiger zu erfolgen hat. Dennoch ist es ratsam, nicht
bis zur letzten Minute zuzuwarten, sondern zügig zu handeln, rät der
mit der Causa befasste Rechtsanwalt Arno F. Likar.
Unabhängig davon kämpft die Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
weiterhin gegen die Republik Österreich, AeW, Raiffeisenbezirksbank
Klagenfurt, Dun & Bradstreet, die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder,
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Andere für das Recht der
geprellten Anleger.