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Erfolgreiche bilanzielle Restrukturierung der langfristigen Verbindlichkeiten durch Forderungsverzicht in Höhe von EUR 15,3 Mio.
- CyberTron hat wie viele Technologieunternehmen die
Unternehmensbeteiligungen neu bewertet und zum Großteil abgeschrieben,
dadurch kommt es zu einem Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals.
- Durch den Forderungsverzicht von 2 Inhabern der nachrangigen
Optionsanleihe 2001 - 2006 der CyberTron Telekom AG im Ausmaß von EUR 15,3
Mio. kommt es zu einer deutlichen Reduktion der langfristigen
Verbindlichkeiten und damit des Verschuldungsgrades der Gesellschaft
- Diese Veränderungen sind im Jahresabschluß zu berücksichtigen, daher
erfolgt die Bekanntgabe der endgültigen Zahlen 2001 am 17. Mai 2002.
Nach Abschluß einer Besserungsvereinbarung haben zwei institutionelle
Inhaber der Nachrangigen Optionsanleihe 2001-2006 der CyberTron Telekom AG
mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 auf im Jänner 2006 fällige Forderungen
plus Zinsen im Ausmaß von EUR 15.304.164,32 gegen eine
Besserungsvereinbarung verzichtet. Somit konnte durch den außerordentlichen
Ertrag in gleicher Höhe eine nachhaltige Verbesserung der
Eigenkapitalsituation im Interesse aller Aktionäre der CyberTron erzielt
werden. Die abgeschlossene Besserungsvereinbarung sieht im wesentlichen vor,
dass die Besserung eintritt, wenn und insoweit im Jahresabschluss der
CyberTron für das Geschäftsjahr 2005 und den nachfolgenden Geschäftsjahren
unter Außerachtlassung des Entstehens der Besserungsforderungen ein
Jahresüberschuß gemäß § 231 Abs. 3 Z 21 HGB oder ein Bilanzgewinn
ausgewiesen würde. Das Gesamtausmaß der eingeräumten Besserungsansprüche
entspricht dem fiktiv verzinsten Betrag des Forderungsverzichts.
Aufgrund des schwierigen Marktumfelds für Telekommunikationsunternehmen
wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2001 eine bilanzielle
Neubewertung von Bilanzansätzen insbesondere im Bereich der Beteiligungen
und der Firmenwerte notwendig. Diese Abschreibungen sind zusammen mit den
bisher aufgelaufenen Abschreibungen und Verlusten mehr als die Hälfte des
Grundkapitals. Die Gesellschaft gibt daher bekannt, dass auf der am bereits
seit längerem angekündigten ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2002
ein Tagesordnungspunkt gem. § 83 Aktiengesetz angesetzt wird.
Durch den Forderungsverzicht ist eine Überarbeitung des Jahresabschlusses
notwendig geworden, sodaß sich die Bekanntgabe der endgültigen Zahlen 2001
auf 17. Mai 2002 verschiebt.
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