bwin.party - bwin und PartyGaming präsentieren Details der Verschmelzung

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bwin und PartyGaming präsentieren Details der Verschmelzung


bwin.party digital entertainment wird weltgrößter börsenotierter Online-Gaming-Anbieter

Mit der Verschmelzung der bwin Interactive Entertainment AG und PartyGaming Plc. soll der weltweit größte börsenotierte Online-Gaming-Konzern mit einer optimalen Ausgangsposition für die schnell voranschreitende Konsolidierung der Online-Glücksspielindustrie sowie die weltweite Erschließung neuer Märkte entstehen. Die jährlichen Synergien durch den Zusammenschluss sollen sich auf rund 55 Millionen Euro belaufen, wobei im Geschäftsjahr 2012 mit drei Viertel und ab dem Geschäftsjahr 2013 mit den vollen Synergien gerechnet wird.

Marken bleiben erhalten

„Die Online-Glücksspielbranche befindet sich in einer Konsolidierungsphase und die Größe und geografische Diversifizierung der Marktteilnehmer wird mehr denn je entscheidend sein“, erklärt Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin. Das neue Unternehmen wird als bwin.party digital entertainment plc mit seinen bisherigen Marken weltweit tätig sein – nach Durchführung des Zusammenschlusses werden derzeitige bwin-Aktionäre voraussichtlich 51,6 Prozent und derzeitige PartyGaming-Aktionäre rund 48,4 Prozent an bwin.party. „Unsere Produkte und Zielmärkte ergänzen sich perfekt, und zusammen können wir die Technologieführerschaft in allen wesentlichen Produktbereichen Sportwetten, Poker, Casino, Bingo und Games weiter ausbauen“, so Teufelberger.

Starke Kapitalstruktur und Kundenliquidität

bwin.party wird, wie PartyGaming auch schon bisher, das Headquarter in Gibraltar haben und an der London Stock Exchange gelistet sein. Neben dem klaren Fokus auf B2C-Produkten soll auch das B2B- und B2G-Geschäft konsequent ausgebaut werden. „Mit unserem langjährigen Online-Know-how, einer gesunden Kapitalbasis und einem der größten Pools an Pokerliquidität in regulierten Märkten sind wir ein attraktiver Geschäftspartner“, erklärt Teufelberger, der künftig gemeinsam mit dem bisherigen CEO von PartyGaming, Jim Ryan, das Unternehmen als Co-CEO leiten wird. Der Geschäftsbetrieb von bwin in Österreich bleibt erhalten – in Wien wird die neu gegründete Tochterfirma bwin Services AG ausgewählte Bereiche der Unternehmensgruppe unterstützend betreuen.

Vom Verschmelzungsplan bis zum Zusammenschluss

Der heute veröffentlichte Verschmelzungsplan enthält alle Details zum geplanten Merger und ist neben weiteren Dokumenten auf der bwin-Unternehmens-Website www.bwin.org abrufbar. Am 28. Jänner 2011 wird der bwin-Vorstand in einer außerordentlichen Hauptversammlung seinen Aktionären empfehlen, der Verschmelzung zuzustimmen. Alle Aktionäre, die am Tag der Rechtswirksamkeit der Verschmelzung, der gegen Ende des 1. Quartals 2011 erwartet wird, bwin-Aktien halten, bekommen, sofern die Hauptversammlungen von bwin und PartyGaming den Merger beschließen, für jede bwin-Aktie 12,23 in GBP denominierte PartyGaming-Aktien. Der Umtausch erfolgt automatisch und ist kostenfrei. Wer nicht Aktionär von bwin.party werden möchte, kann bwin-Aktien im Vorfeld über die Wiener Börse verkaufen oder vom Recht auf Barabfindung Gebrauch machen. Der Barabfindungsbetrag wurde mit 23,52 Euro festgelegt. Austauschverhältnis und Barabfindungsbetrag wurden von unabhängigen Prüfern als angemessen bestätigt.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Diese Zusammenfassung dient ausschließlich Informationszwecken. Sämtliche Unterlagen zur geplanten Verschmelzung der bwin Interactive Entertainment AG mit PartyGaming Plc (und die vorangehende Abspaltung zur Aufnahme durch die bwin Services AG), die auf Grund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere dem EU-Verschmelzungsgesetz, den Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2010 und dem Spaltungsgesetz) zu veröffentlichen sind, werden am jeweiligen Sitz der Gesellschaften zur Einsicht und auf www.bwin.org und www.partygaming.com zum Download zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich und maßgeblich im Zusammenhang mit der Verschmelzung und der Abspaltung sind ausschließlich diese Unterlagen.



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