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bwin begrüßt Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes


Der deutsche Bundesgerichtshof entscheidet nach sechs Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen zugunsten von bwin.

Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht hat in einem Verfahren zwischen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG („Westlotto“) und bwin, dem weltweit führenden börsenotierten Online-Gaming-Anbieter nach Urteilen im Februar 2008 und Juli 2010 heute neuerlich festgestellt, dass es keinen Unterlassungsanspruch von Westlotto gegen private Online-Gaming-Angebote gibt. Dieser Spruch zieht einen Schlussstrich unter einen sechs Jahre andauernden Rechtsstreit. „Wir begrüßen das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes. Wir freuen uns, unsere Zeit zukünftig weniger in Gerichtssälen zu verbringen, sondern uns verstärkt der Unterstützung bei der Erarbeitung einer zeitgemäßen Regulierung von Online-Gaming in Deutschland widmen zu können“, so Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin.

Revisionsantrag stattgegeben

Westlotto hatte im September 2004 Klage gegen bwin International Ltd. auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht. Das Landgericht Köln hatte der Klage im Februar 2006 in erster Instanz stattgegeben. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln im September 2007 bestätigt, woraufhin bwin gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision einlegte. Dieser Revision gab der BGH in seinem heutigen Urteil statt.

Gerichte können politische Entscheidungen nicht ersetzen

Angesichts der Tatsache, dass 95 Prozent der Spielumsätze in Deutschland nicht bei regulierten Anbietern getätigt werden, kann der Glücksspielstaatsvertrag als gescheitert betrachtet werden. Dieser begründet das staatliche Monopol damit, dass „die Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und nur das staatliche (Offline-)Monopol geeignet ist, den natürlichen Spieltrieb zu kanalisieren“. Dem Ziel der effektiven Verhinderung von Spielsucht kann jedoch lediglich ein Konzessionsmodell gerecht werden, in dem die Vergabe der Konzession an die Erfüllung entsprechender Spielerschutzstandards geknüpft ist.

Konzessionsmodell nach Vorbild anderer europäischer Staaten gefordert

Ein regulierter Markt ist zum Vorteil des Staates und im Sinne der Konsumenten, indem sowohl staatliche als auch private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Ähnlich wie in Italien würde ein Konzessionsmodell in Deutschland zu einer Marktkonsolidierung führen, in deren Folge nur wenige, zugelassene Anbieter mehr als 90 Prozent des Marktes bedienen, somit den Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückdrängen und damit ein gleichmäßig hohes Schutzniveau für Konsumenten gewährleisten.

bwin zuversichtlich: Politik kennt Handlungsbedarf

„Es ist an der Zeit und im Sinne aller Beteiligten, den Weg für eine zeitgemäße Regulierung von Online-Glücksspiel in Deutschland zu ebnen. Wir sind zuversichtlich, dass Deutschland dem Weg anderer europäischer Staaten wie Italien und Frankreich folgen wird“, so Teufelberger. Neben Großbritannien haben diese beiden Staaten eine regulierte Marktöffnung umgesetzt, die sowohl den Marktgegebenheiten als auch den Anforderungen des Spielerschutzes und der Betrugsbekämpfung Rechnung trägt. Norbert Teufelberger: „Wir werden den Trend zur positiven Regulierung von Online-Gaming weiterhin konstruktiv unterstützen und unser umfassendes Know-how einbringen, das wir uns nicht zuletzt als lizenzierter Anbieter in neu regulierten Märkten wie Italien und Frankreich angeeignet haben.“



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