Gesellschafterausschluss der Constantia Packaging AG vom Firmenbuchgericht bewilligt
Das Handelsgericht Wien hat heute die Eintragung des in der 16. ordentlichen
Hauptversammlung der Constantia Packaging AG ("CPAG") am 24. August 2010
beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz
(Squeeze-out) in das Firmenbuch mit Wirkung ab 07. Oktober 2010 bewilligt.
Mit morgigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von
Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH,
über. Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden,
verbriefen diese ab dem 07. Oktober 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung.
Das Delisting der Aktien der CPAG an der Wiener Börse erfolgt ebenfalls mit
07. Oktober 2010.
Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der
Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 47,00 Euro pro CPAG-Aktie, die
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des
Gesellschafterausschlusses ins Firmenbuch ausgezahlt wird.