Barabfindung für die Minderheitsgesellschafter der CONSTANTIA PACKAGING AG in Höhe von EUR 47,00 je Aktie festgelegt
Die Geschäftsführung der Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH (Sulipo),
Hauptgesellschafterin der CONSTANTIA PACKAGING AG (CPAG), und der Vorstand
der CPAG haben heute eine Barabfindung in der Höhe von EUR 47,00 pro auf Inhaber
lautende stimmberechtigte Stückaktie der CPAG festgelegt.
Der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers gemäß
§ 3 Abs 2 GesAusG über die Angemessenheit der Barabfindung und die Richtigkeit
des gemeinsamen Berichtes des Vorstandes und des Hauptgesellschafters sowie der
Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 3 Abs 3 GesAusG über die Prüfung des
Gesellschafterausschlusses werden in den nächsten Tagen erwartet.
Auf Verlangen des Hauptgesellschafters Sulipo wird die noch einzuberufende
ordentliche Hauptversammlung der CPAG am 24. August 2010 über den geplanten
Gesellschafterausschluss beschließen. Sämtliche gesetzlich erforderlichen Unterlagen
werden von der CPAG ab 22. Juli 2010 den Aktionären in der gesetzlich vorgesehenen
Form zugänglich gemacht. Minderheitsgesellschafter der CPAG werden die
Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des
Ausschlusses in das Firmenbuch erhalten.
Sulipo hält seit 24. Juni 2010 91,49% des Grundkapitals der CPAG.