EANS-News: bwin Interactive Entertainment AG / Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG
In der am 18.5.2010 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der bwin
Interractive Entertainment AG mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand
nachfolgende Ermächtigung erteilt:
Der Vorstand wurde gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ermächtigt, bis zu 10 % auf den
Inhaber lautende eigene Stückaktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung zu einem Gegenwert von
mindestens EUR 1,-- und höchstens EUR 150,-- je Aktie zu erwerben, wobei der mit
sämtlichen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital mit 10 % begrenzt
ist.
Weiters wurde dem Vorstand die Ermächtigung erteilt, die eigenen Aktien
einzuziehen oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 17.5.2015
eine andere Art der Veräußerung der eigenen Aktien als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot, auch unter teilweisem oder gänzlichen Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre, zu beschließen, wobei der Vorstand diese
Ermächtigungen einmal oder mehrmals und ganz und in Teilen ausüben kann.
Mit Wirksamkeit dieses Hauptversammlungsbeschlusses wurde die Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß dem Beschluss der
Hauptversammlung vom 21.5.2008 widerrufen.
Wien, im Mai 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investors:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20017
E-mail:
investorrelations@bwin.org
http://www.bwin.org
Press:
Katharina Riedl, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-20069
E-mail:
press@bwin.org
http://www.bwin.org
Ende der Mitteilung euro adhoc
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